28.10.2009

Probezeit in der Ausbildung nicht vereinbart

Frage: Wie lang ist die Probezeit bei einer Ausbildung? In meinem Vertrag ist keine Probezeit eingetragen. Ich habe jetzt am 01. August die Ausbildung begonnen und es ist ganz furchtbar. Wann kann ich kündigen?" 
Antwort:
Die Kündigung eines Ausbildungsvertrages sollten Sie sich genau überlegen. Letztendlich stehen Sie dann mitten im Jahr ohne einen Ausbildungsplatz da.
Trotzdem möchte ich Ihnen natürlich gerne Ihre Frage beantworten: Geregelt ist diese Frage im Berufsbildungsgesetz (BBiG). Nach § 20 BBiG beginnt das Berufsausbildungsverhältnis mit der Probezeit. Sie muss mindestens 1 Monat und darf höchstens 4 Monate betragen. Wenn also in Ihrem Arbeitsvertrag nichts geregelt ist, beträgt die Probezeit 1 Monat.

Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Bei Ihnen ist die Probezeit nun schon vorbei. Jetzt gilt Folgendes: Sie und Ihr Arbeitgeber können nur aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist kündigen. Auszubildende können zudem mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen kündigen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.

Die Kündigung müssen Sie schriftlich verfassen und die Gründe angeben. Hier können Sie beispielsweise schreiben, dass Sie die Berufsausbildung aufgeben wollen.

Tipp: Wenn Ihr Arbeitgeber den Grund für Ihre Kündigung zu vertreten hat und Sie aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen, können Sie gegebenenfalls Schadenersatz von Ihrem Arbeitgeber verlangen. Das sollten Sie jedoch von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen.

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