23.12.2010

Steuerfreie Zugaben 2011 – Heute: Auslagenersatz

Nicht alle Lohn- und Gehaltsanteile, die Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten, sind lohnsteuerpflichtig. Sind Bezüge steuerfrei, bleiben sie in aller Regel auch bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge außer Ansatz.  
Es handelt sich also um eine gute Möglichkeit, wie Sie Ihr Entgelt aufbessern können, ohne dass Sie bei Ihrem Arbeitgeber weitere teure Kosten verursachen.

Mein Tipp: Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber darauf an. Vielleicht ist die eine oder andere Zugabe für Sie ja drin!

Heute: Auslagenersatz

Haben Sie für Ihren Arbeitgeber schon einmal etwas bezahlt? Haben Sie vielleicht Kaffe aus Ihrer eigenen Kasse bezahlt und sich die Summe dann ersetzen lassen? Natürlich ist dieses ein steuerfreier Auslagenersatz.

Sie können aber auch an folgendes Denken: Ihr Arbeitgeber ersetzt Ihnen die Telefongebühren für die berufliche Nutzung Ihres privaten Telefonanschlusses.

Der Auslagenersatz ist dann möglich, wenn Sie die Verbindungsentgelte genau anhand der Rechnungen nachweisen können. Andernfalls kann auch pauschal abgerechnet werden. Dann sind 20 % der Ihnen entstandenen Telefonkosten von Ihrem Arbeitgeber steuerfrei zu erstatten.

Wichtig: Auch in diesem Fall haben Sie Ihrem Arbeitgeber die Telefonrechnungen vorzulegen. Dazu gehört allerdings nicht der Einzelverbindungsnachweis. Sollen Sie ihn trotzdem vorlegen, schwärzen Sie sämtliche private Anrufe und Verbindungsnachweise.

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