10.06.2009

Arcandor – Arbeitnehmer in der Insolvenz

Gestern hat der Karstadt-Mutterkonzern Arcandor einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Essen gestellt. Für Kunden soll diese Insolvenz zunächst weiter keine Auswirkungen haben, da alle Geschäfte angeblich ungehindert weiter laufen.

Insgesamt sind aber ca. 43.000 Mitarbeiter betroffen. 
Als Arbeitnehmer in der Insolvenz sollten Sie Folgendes wissen: Ihre Gehaltszahlungen sollen bis August gesichert sein. Bis August werde über die Bundesagentur für Arbeit nämlich Insolvenzgeld gezahlt.

Vorerst keine Kündigungen

Eine Insolvenz bedeutet nicht zwangsläufig die Zerschlagung eines Unternehmens oder den Abrutsch in die Arbeitslosigkeit. Häufig werden jedoch die Arbeitsbedingungen zu Ihren Ungunsten verschlechtert.

Die Höhe des Insolvenzgeldes entspricht dem Nettogehalt. Es gibt allerdings auch Obergrenzen, die sich am Bruttogehalt orientieren. In den restlichen Bundesländern gilt als Obergrenze ein monatliches Bruttogehalt von 5.400,00 Euro, in den östlichen Bundesländern von 4.550,00 Euro.

Arbeiten Sie
•    nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens und
•    nach Ablauf des Insolvenzgeldzeitraum
weiter, müssen Sie die dann entstehenden Entgeltansprüche gegen die so genannte Insolvenzmasse richten.

Das bedeutet konkret: Falls Insolvenzgeld im Falle Arcandor bis Ende August gezahlt wird und Sie danach weiter arbeiten, werden Sie ab September vermutlich kein Geld mehr von Ihrem alten Arbeitgeber erhalten. Diese Forderungen werden dann wie alle Insolvenzforderungen oft erst Jahre später nach einer bestimmten Quote beglichen.

Bei Arcandor können Sie jedoch nach den bisherigen Informationen ruhig bis Ende August weiter arbeiten. Wir hoffen alle, das bis dahin eine gute Lösung zur Fortführung gefunden ist.

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