20.09.2011

Katholischer Chefarzt heiratet – und bekommt die Kündigung!

Ein Arzt war bei einem katholischen Krankenhaus beschäftigt. Nach dem Arbeitsvertrag hat er die Anerkennung und Beachtung der Grundsätze der katholischen Glaubens- und Sittenlehre akzeptiert.  
Nachdem sich die erste Ehefrau des Arztes von ihm getrennt hatte, lebte er von 2006 bis 2008 unverheiratet mit seiner neuen Frau zusammen. Das war für den Arbeitgeber noch in Ordnung. Nach der Scheidung von der ersten Frau heiratete er jedoch seine jetzige Frau im Jahr 2008 standesamtlich. Als der Arbeitgeber das erfuhr, kündigte er, da er einen Verstoß gegen die Glaubens- und Sittenlehre in dem Verhalten sah. Der Arzt klagte gegen die Kündigung.

Sämtliche Arbeitsgerichte, bis hin zum Bundesarbeitsgericht, haben der Klage stattgegeben (BAG, Urteil vom 08.09.2011, Az.: 2 AZR 543/10).

Dabei hat das Bundesarbeitsgericht insbesondere darauf abgestellt, dass der Arbeitgeber selbst von seiner Grundordnung abgewichen ist. Er beschäftigte nämlich auch nicht katholische und wiederverheiratete Ärzte und hat die nicht eheliche Lebensgemeinschaft des hier klagenden Arztes in der Zeit von 2006 bis 2008 akzeptiert.

Aber Achtung: Das Gericht hat auch deutlich festgestellt, dass die Wiederverheiratung eines katholischen Chefarztes in einem katholischen Krankenhaus grundsätzlich eine ordentliche Kündigung rechtfertigen kann! Hier verstieß sie jedoch bei der Interessenabwägung im Einzelfall gegen das geltende Recht.

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