Als Betriebsrat laden Sie Ihre Kollegen zur Versammlung ein. Dazu müssen Sie in einer Betriebsratssitzung einen entsprechenden Beschluss fassen. Zudem müssen Sie Ihren Arbeitgeber einladen. Beiden ist vorab außerdem die Tagesordnung mitzuteilen.
Beachten Sie: Ihre Kollegen können an der Betriebsversammlung teilnehmen, müssen es aber nicht. Nehmen sie teil, ist ihnen die Zeit der Teilnahme an diesen Versammlungen einschließlich der zusätzlichen Wegzeiten wie Arbeitszeit zu vergüten. Eventuell entstehende Fahrtkosten sind von Ihrem Arbeitgeber zu erstatten.
Ihre Aufgabe ist es, in der Betriebsversammlung einen Tätigkeitsbericht abzuliefern. Ihr Arbeitgeber und Ihre Kollegen können dazu Stellung nehmen.
Beachten Sie: Die Betriebsversammlung bzw. die Themen dürfen den Arbeitsablauf oder den Frieden im Betrieb nicht beeinträchtigen. Als Betriebsratsvorsitzender haben Sie das Hausrecht. Stört einer Ihrer Kollegen die Versammlung nachhaltig, können Sie ihm das Wort entziehen bzw. ihn von der Versammlung verweisen.
Betriebsversammlungen bieten Ihnen eine gute Möglichkeit, um Ihren Kollegen Ihre Arbeit darzustellen und auf Probleme hinzuweisen. Damit Ihre Botschaften aber gehört werden, müssen Sie einiges beachten. Denn gerade von Arbeitgebern, aber auch von Arbeitnehmern werden Betriebsversammlungen häufig als langweilig angesehen. Sie können und sollten vor allem Ihre Kollegen eines Besseren belehren.
Für diese sind solche Versammlungen dann besonders interessant, wenn Sie sie anregen, mit zumachen. Sie sollten also Lust haben, sich mit den Themen zu beschäftigen. Dazu muss einerseits das jeweilige Thema von Interesse für sie sein. Andererseits ist es aber auch wichtig, dass die Darstellungsformen genügend abwechslungsreich sind.
Die Betriebsversammlung sollte Ihnen zudem als Forum dienen, Informationen zu erlangen. Um Ihren Kollegen Informationen zu entlocken, genügt es allerdings nicht, sie aufzufordern, ihre Meinung nun öffentlich kundzutun. Denn auf Grund der Anwesenheit der Unternehmensleitung werden viele Kollegen ihre Meinung nicht frei äußern.
Wichtige Informationen werden Sie deshalb unter Umständen nur bekommen, wenn Sie sich auch außerhalb der Versammlung um diese bemühen. Hier bieten sich Fragebogenaktionen, die Diskussion in kleinen Gruppen und andere Formen der nichtöffentlichen Befragung an.