05.08.2011

Kürzung des Weihnachtsgeldes: Was der Arbeitgeber darf

Ein Leser schrieb mir: „Unser will das kürzen, da unser Unternehmen noch nicht ganz so gut aus der Krise gekommen ist wie andere. Das will er im Rahmen einer tun. Für uns stellt sich die Frage, ob das überhaupt möglich ist …“

Klare Antwort: Das geht nicht (Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern, 16.4.2008, Az. 2 Sa 330/07). Denn wenn der Arbeitgeber bislang regelmäßig Weihnachtsgeld – zum Beispiel in Höhe eines Monatsgehalts gezahlt hat – und das über mehr als 3 Jahre hinweg, ist eine entstanden. Diese kann durch eine Betriebsvereinbarung nicht gebrochen werden. (Gilt ein Tarifvertrag, kann der durch eine Betriebsvereinbarung ohne Öffnungsklausel auch nicht durchbrochen werden.)

Betriebsvereinbarung entfaltet keine Wirksamkeit

Die Richter wiesen in ihrer Entscheidung zudem darauf hin, dass der Arbeitgeber die Zahlung auch deshalb auf Grund einer Betriebsvereinbarung nicht einstellen darf, weil das genannte Günstigkeitsprinzip gilt. Danach bleibt eine günstigere arbeitsvertragliche Regelung auch gegenüber einer nachträglich verschlechternden Betriebsvereinbarung wirksam.

Fazit: Gewährt ein Arbeitgeber das Weihnachtsgeld auf Grund von betrieblicher Übung, kann er es nicht einfach abschaffen. Vor allem kann der entsprechende Anspruch nicht durch eine abändernde Betriebsvereinbarung beseitigt werden

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Die Kündigung einer Mutter

„Wir haben vor 2 Wochen unser Baby bekommen – ich wurde Mutter. Jetzt rief mein Chef an und sagte mir, in der Firma würde es nicht mehr richtig laufen. Er wolle mir deshalb kündigen. Darf er das so einfach?"  Mehr lesen

23.10.2017
Zielvereinbarungen: So nehmen Sie als Betriebsrat Einfluss

Ziele vereinbaren. Mit dieser Strategie versuchen immer mehr Arbeitgeber, die Leistungen ihrer Arbeitnehmer zu steuern und zu erhöhen. Allerdings wissen häufig bereits die nicht, was ihre Ziele sind. Für Sie als Betriebsrat... Mehr lesen