21.02.2011

Schweißerschein MAG nach EN 287 auf Kosten des Arbeitnehmers?

Ein Arbeitnehmer hat von seinem Arbeitgeber die schriftliche Aufforderung erhalten, dass er bis Ende März noch einmal den Schweißerschein MAG nach EN 287 wiederholen soll und die entsprechende Prüfbescheinigung vorlegen soll.  
Das Beste an der Sache: Er soll die 3 Stunden Fachkundeunterricht und die ca. 40 Stunden Schweißen in seinem Urlaub machen und das Ganze auch noch selber bezahlen. Der Arbeitnehmer hat einen Stundenlohn von ca. 10 € brutto. Ist das in Ordnung?

Ich halte das für eine riesen Sauerei. Wenn der Arbeitgeber gültige Schweißerscheine beispielsweise für die Verfahren E-Hand oder MAG verlangt und Sie diese vorgelegt haben, müssen Sie die entsprechende Scheine nicht auf Ihre Kosten wiederholen. Verlangt Ihr Arbeitgeber so etwas, ist das durchaus in Ordnung, aber dann bitte auf seine Kosten und nicht während des Urlaubs! Urlaub ist für die Erholung da, Sie sollen wieder fit für den beruflichen Alltag werden!

Anders sieht es natürlich aus, wenn Sie sich selber weiterbilden wollen und einen solchen Schein freiwillig noch einmal wiederholen möchten. Das ist in Ihrem Erholungsurlaub durchaus möglich. Ihr Arbeitgeber darf Sie jedoch zu einem solchen Schritt nicht zwingen!

Tipp: Versuchen Sie das mit Ihrem Arbeitgeber im Vorfeld zu klären. Eindeutig gilt: Falls Sie sich weigern liegt keine Arbeitsverweigerung vor, die einen Grund für eine Kündigung oder eine Abmahnung rechtfertigen würde!

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