Lexikon
- Recht zur Lüge
Stellt der potenzielle Arbeitgeber im Vorstellungsgespräch eine verbotene Frage, darf der Bewerber ihn anlügen. Arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen nicht.
- Referenzen
Arbeitgeber können Zeugnisse ausstellen, sie können aber auch auf Nachfrage des potenziellen neuen Arbeitgebers Auskunft über die Qualität des Arbeitnehmers geben (= Referenzen). Wichtig: Bewirbt sich ein Arbeitnehmer aus dem laufenden Arbeitsverhältnis heraus, muss der neue Arbeitgeber die Erlaubnis des Bewerbers für die Einholung von Referenzen einholen.
- Reisekosten
Kosten, die auf Dienstreisen anfallen, wie für Übernachtung, Fahrt- und Verpflegungskosten, können vom Arbeitgeber zum Teil steuerfrei ersetzt werden.
- Resturlaub
Resturlaub ist Urlaub, der nicht im Urlaubsjahr genommen werden kann. Hat der Arbeitnehmer persönliche oder betriebliche Gründe, die ihn daran hindern, den Urlaub bis zum 31.12. zu nehmen, kann er den Urlaub bis zum 31.3. des Folgejahres nutzen. Danach verfällt der Resturlaub. Ausnahme: Urlaub, der wegen Arbeitsunfähigkeit nicht genommen werden kann, verfällt nicht mehr.
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