23.02.2011

Azubi macht den Laden früher zu!

Hier hat eine Auszubildende ein richtiges Problem: Sie muss jeden Tag 10 Stunden im Laden stehen und das Geschäft auch größtenteils alleine führen. Der Chef kommt nur gelegentlich vorbei und verlangt, dass der Laden von 9:00 Uhr morgens bis 19:00 Uhr abends geöffnet ist. Da auch kein anderer Mitarbeiter vorhanden ist, gibt es also auch keine Pausen. Zwar kann die Auszubildende zwischendurch mal einen Kaffee trinken oder auch ein Brot essen, wenn Kunden den Laden betreten, hat sie diese jedoch zu bedienen.  
Jetzt will sie den Laden einfach nach 8 Stunden nachmittags um 17:00 Uhr schließen und hat so richtig die Nase voll. Darf sie das?

Fakt ist, dass auch Auszubildende grundsätzlich maximal 8 Stunden pro Tag arbeiten dürfen. Diese Zeiten können zwar auch einmal bis zu 10 Stunden steigen, dann müssen jedoch in einem Ausgleichszeitraum diese Stunden wieder abgebaut werden. Notfalls kann es so sein, dass dauernd 10 Stunden gearbeitet werden.

Auch die Pausenregelung ist in diesem Fall nicht in Ordnung. Die Arbeitnehmer dürfen letztendlich ihre Pause frei gestalten. Natürlich ist es auch möglich, den Arbeitsplatz zu verlassen und einen Spaziergang zu machen. Deswegen ist die hier beschriebene Pausenregelung nicht rechtmäßig.

Einfach den Laden vorzeitig zu schließen, ist jedoch auch keine gute Lösung. Das kann wieder dazu führen, dass die Auszubildende eine Abmahnung oder eine Kündigung erhält und sich eventuell schadenersatzpflichtig macht.

Mein Vorschlag:
Die Auszubildende sollte schnellstmöglich eine Abmahnung schreiben. Auch Arbeitnehmer und Auszubildende dürfen dies nämlich! Sie sollte dem Ausbilder mitteilen, dass sie künftig nach 8 Stunden den Arbeitsplatz verlässt. Wenn dann eine Abmahnung oder Kündigung erfolgt, muss die Angelegenheit wohl auf dem Rechtsweg ausgefochten werden. In keinem Fall sollten Auszubildende so etwas mit sich machen lassen!

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