03.09.2010

Sozialversicherungsausweis – Ihre Rechte Ihre Pflichten

Müssen Sie einem neuen Arbeitgeber den Sozialversicherungsausweis überreichen? Was ist überhaupt ein Sozialversicherungsausweis?

Hier das Wichtigste in Kürze: Durch den Sozialversicherungsausweis können Sie sich als Mitglied der gesetzlichen Sozialversicherung ausweisen. Passen Sie gut auf diesen Ausweis auf! 

Einen Sozialversicherungsausweis erhalten Sie vom zuständigen Rententräger, im Regelfall also der Deutschen Rentenversicherung Bund.

§ 18 h SGB IV verpflichtet Sie, zu Beginn einer Beschäftigung Ihrem Arbeitgeber den Sozialversicherungsausweis vorzulegen.

Verlieren Sie den Ausweis, müssen Sie unverzüglich der zuständigen Einzugsstelle, also Ihrer Krankenversicherung, dieses mitteilen. Findet Sie ihn später wieder, gilt das Gleiche.

Einen neuen Ausweis beantragen Sie nach Verlust bei Ihrer Rentenversicherung.

Wichtig: Jeder Beschäftigte darf nur einen Sozialversicherungsausweis nach § 18 h Abs. 4 Satz 3 SBG IV besitzen!

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