20.02.2011

Kürzung der Zulage bei Tariflohnerhöhung – Geht das?

Ein Arbeitnehmer ist bei einer Zeitarbeitsfirma bereits seit mehreren Monaten beschäftigt. Nach seinem Arbeitsvertrag erhält er einen Grundlohn von 8,05 € pro Stunde und eine Leistungszulage von 0,50 € pro Stunde. Die Leistungszulage erhält er nur für ein bestimmtes Unternehmen, in dem er eingesetzt ist. 

Nun wurde der Arbeitnehmer in die Personalabteilung gerufen und ihm wurde mitgeteilt, dass es eine Tariflohnerhöhung gegeben habe. Es soll jetzt ca. 0,30 € pro Stunde mehr erhalten. Deswegen kürze man ihm nun die Zulage von 0,50 € auf 0,20 €. Ist das in Ordnung?
Arbeitgeber können grundsätzlich eine Anrechnungsklausel im Arbeitsvertrag mit ihren Arbeitnehmern vereinbaren. Findet sich im Arbeitsvertrag eine Klausel, wonach tarifliche Lohnerhöhungen auf Zulagen angerechnet werden, mag das im Einzelfall einmal möglich sein. So ist der oben beschriebene Fall jedoch nicht gelagert.

Hier gibt es eine eindeutige Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Steigt nun das tarifliche Stundenentgelt, ist diese Zahlung auch an den Arbeitnehmer weiterzugeben. Andernfalls würden tarifliche Lohnerhöhungen ins Leere laufen und der Arbeitnehmer hätte nichts davon. Häufig versuchen Arbeitgeber bei solchen Problemen Arbeitnehmer dahin zu bringen, dass sie einvernehmlich den Arbeitsvertrag ändern und der Arbeitnehmer mit der Reduzierung der Zulage einverstanden ist. Dies ist rechtlich in Ordnung, wenn der Arbeitnehmer einverstanden ist und unterschreibt! Unterschreiben Sie ein solches Dokument nicht, darf der Arbeitgeber auch nicht ohne weiteres die Zulage kürzen.

Lassen Sie in diesen Fällen Ihren Arbeitsvertrag von der Gewerkschaft oder einem Rechtsanwalt prüfen. Unterschreiben Sie nichts, ohne weiteren Rechtsrat eingeholt zu haben!

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