Oh, oh, wieder einmal ist ein Arbeitnehmer hereingefallen: Ausgerechnet ein Finanzbeamter hat seinen Dienst-Vectra falsch getankt. Eigentlich hätte er Diesel tanken müssen, hat sich jedoch vertan und Super-Benzin eingefüllt. Nun hat er einen Bescheid seines Arbeitgebers erhalten und soll für die Abschlepp- und Reparaturkosten insgesamt fast 3.000 Euro zahlen. Muss er das?
Es gelten die Grundsätze der Haftungsverteilung. Hat der Beamte vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt, muss er den Schaden ersetzen. Grobe Fahrlässigkeit liegt dann vor, wenn der Beamte im konkreten Fall die erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich hohem Masse außer Acht gelassen hat und nicht beachtet, was ihm ggf. hätte einleuchten müssen.
Ähnlich haben auch bereits verschiedene Verwaltungsgerichte entschieden, zuletzt das Verwaltungsgericht Minden (Urteil vom 16.04.2009, Az.: 4 K 1835/08). Es hat darauf abgestellt, dass der Beamte anhand des Tankbelegs hätte erneut kontrollieren müssen, ob die richtige Treibstoffart eingefüllt wurde.
Es hat in seinem Urteil jedoch auch noch einmal die in der Rechtsprechung anerkannten Gründe berücksichtigt, die gegen eine grobe Fahrlässigkeit sprechen können, wie bspw.:
In dem vom Verwaltungsgericht Minden entschiedenen Fall wurde dem Beamten auch zur Last gelegt, dass er ja auch während des Tankvorgangs noch einmal Zeit gehabt hätte, den Tankvorgang zu prüfen. Dann wäre der Schaden jedenfalls wesentlich geringer ausgefallen.
Ich habe hier für den Beamten also relativ wenig Hoffnung. Mit einer Ausnahme: Die Frage ist noch, ob sein Dienst-Vectra überhaupt noch einen Wert von 3.000 Euro hatte. Liegt der Wert darunter, hätte die Reparatur in der Höhe nicht ausgeführt werden dürfen!