22.12.2010

Verbot der Bewerbung bei Konkurrenten – Ist das rechtmäßig?

Nach so vielen Jahren Arbeitsrecht dachte ich, nunmehr wirklich fast jede Arbeitsvertragsklausel schon einmal gesehen zu haben. Nun ist mir tatsächlich etwas Neues auf den Schreibtisch gekommen 
Ein Arbeitnehmer hat in seinem Arbeitsvertrag folgende Klausel, hier verkürzt dargestellt: „Der Arbeitnehmer darf sich während des Beschäftigungsverhältnisses bei keinem Konkurrenzunternehmen bewerben.“

Ist das rechtmäßig? Kann ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer einfach untersagen, sich bei einem anderen Unternehmen zu bewerben?

Nein! So geht es beim besten Willen nicht. Aus meiner Sicht ist diese Klausel eindeutig rechts- und sogar verfassungswidrig. In Artikel 12 des Grundgesetzes heißt es: „Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen …“

Das Grundgesetz wirkt auch im Arbeitsrecht fort. Daher würde eine solche Klausel die Berufswahlfreiheit von Arbeitnehmern unangemessen einschränken. Will ein Arbeitgeber nicht, dass sein Arbeitnehmer im Anschluss an ein Arbeitsverhältnis bei einem Konkurrenten beginnt, kann er auch das regeln: nämlich mit einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot. Dies ist nur teuer für den Arbeitgeber, da er dann dem Arbeitnehmer etwas bezahlen muss. Auf diese Art und Weise, wie es hier der Arbeitgeber versucht, geht es jedoch nicht.

Fazit: Eine solche Klausel müssen Sie nicht fürchten. Außerdem müssen Sie Ihrem Arbeitgeber nicht gerade auf die Nase binden, dass Sie sich bei einem anderen Unternehmen bewerben.

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