27.12.2009

Nacktfotos – Fetisch – Arbeitsvertrag – Kündigung

Frage: „Ich arbeite bei einer Bank. Was kann mir passieren, wenn meine Arbeitgeberin herausfindet, dass ich mich für Fetischhefte habe nackt fotografieren lassen.
 

Die Fotos werden auch im Internet veröffentlicht. Das ist mir sehr unangenehm und peinlich, ich kann die Veröffentlichungen jedoch nicht verhindern. Sie werden vom Ausland aus, vermutlich aus Brasilien, vorgenommen. Was kann mir arbeitsrechtlich geschehen?“

Antwort: Ja, mit dem Internet sollte man immer aufpassen. Wenn ich Sie richtig verstehe, haben Sie diese Fotos zunächst für eine Zeitschrift erstellen lassen. Sie sind dann offensichtlich ohne Ihr Wissen und Wollen im Internet veröffentlich worden. Versuchen Sie jedoch einmal gegen den Herausgeber der Zeitschrift vorzugehen. Falls die Fotos natürlich nur einfach aus der Zeitschrift eingescannt und dann veröffentlicht wurden, macht das auch keinen Sinn.

Arbeitsrechtlich könnten Sie tatsächlich Einiges zu befürchten haben. Gerade bei einer Bank, bei der es um Seriosität geht, könnten Nacktbilder zu einer fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen. Das ist aber nur dann möglich, wenn der Arbeitgeber einen wichtigen Grund für die Kündigung hat

  • die Art und Schwere der Verfehlung,
  • den Umfang des verursachten Schadens, 
  • die Wiederholungsgefahr,
  • die Beharrlichkeit Ihres pflichtwilligen Verhaltens, 
  • Ihre herausgehobene Stellung im Betrieb,
  • und der Grad Ihres Verschuldens,
  • die wirtschaftliche Lage des Unternehmens,
  • die Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit, 
  • Ihr Lebensalter, 
  • die Folgen der Auflösung des Arbeitsverhältnisses
  • und insbesondere Ihren sozialen Besitzstand

zu beachten.

Das wird mit großer Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass eine Kündigung unverhältnismäßig ist. Letztendlich sind auch die Bilder Ausdruck Ihres Persönlichkeitsrechts. In Zukunft sollten Sie jedoch von solchen Bildern Abstand nehmen.

Wichtig: Die Wiederholungsgefahr spielt dabei eine große Rolle!

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