17.03.2011

Weiterbildung und Umschulung im Betrieb

Haben Sie Anspruch gegen Ihren Arbeitgeber auf Weiterbildung oder eine Umschulung in einem bestehenden Arbeitsverhältnis? Können Sie Ihren Arbeitgeber also zwingen, dass er Ihnen eine Weiterbildungsmaßnahme gewährt und womöglich sogar bezahlt?  
Das ist nur in sehr wenigen Ausnahmefällen möglich. Einen Anspruch auf solche Bildungsmaßnahmen können Sie allenfalls Ihrem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag entnehmen. Findet sich in keinem der 3 Vertragswerke Anspruchsgrundlagen, haben Sie auch keinen Anspruch gegen Ihren Arbeitgeber.

Insbesondere können Sie auch nicht verlangen, dass er Sie einfach von der Arbeitsleistung für berufliche Weiterbildung freistellt. Sie haben sich schlicht und ergreifend außerhalb der Arbeitszeiten weiterzubilden, also beispielsweise abends oder während Ihres Urlaubs. Und auch bezahlen muss Ihr Arbeitgeber nichts!

Vielfach liegt es jedoch auch im Interesse des Arbeitgebers, dass Sie sich weiterbilden oder sogar umschulen lassen. In diesem Fall sollten Sie mit ihm sprechen.

Auch ist es möglich, dass sich Ihr Arbeitgeber an den Bildungskosten beteiligt. In diesem Fall wird er häufig mit Ihnen eine Vereinbarung abschließen wollen, nach der Sie sich noch für eine gewisse Zeit an das Unternehmen binden müssen. Schließlich will Ihr Arbeitgeber keine Fortbildung bezahlen, von der er schließlich nichts mehr hat. Deshalb werden Sie sich für eine gewisse Zeit verpflichten müssen, noch bei ihm zu bleiben, wenn Sie für eine Weiterbildungsmaßnahme oder Umschulung von ihm Geld erhalten. Die Grenzen sind dabei von der Rechtsprechung genau abgesteckt.

Fazit: Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber. Mehr als „nein“ sagen kann er nicht!

Morgen lesen Sie alles zur Finanzierung von Umschulungen durch den Bildungsgutschein.

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