Die Auswirkungen auf Ihr Arbeitsverhältnis
In diesem Jahr ist es wieder soweit: Alle 4 Jahre finden regelmäßig in der Zeit vom 01. März bis 31. Mai Betriebsratswahlen statt. In dieser kleinen Blog-Reihe möchte ich Ihnen Ihre Rechte und Pflichten als Betriebsratsmitglied vorstellen.
Als Betriebsrat führen Sie ein unentgeltliches Ehrenamt. Sie dürfen wegen Ihrer Amtstätigkeit weder benachteiligt noch begünstigt werden.
Leider geschieht beides in der Praxis recht häufig. Insbesondere das Begünstigungsverbot führt immer wieder zu Irritationen. Es will die Unabhängigkeit Ihrer Person als Betriebsratsmitglied gegenüber dem Arbeitgeber und gegenüber Dritten sicherstellen. Deshalb sind auch Vereinbarungen, die gegen diese Verbote verstoßen, unwirksam. Aber nicht nur das. Nach § 119 macht man sich sogar strafbar! Dies gilt sowohl für die Androhung von Nachteilen oder die Gewährung von Vorteilen während der Wahl zum Betriebsrat, als auch später. Folgende strafbare Handlungen haben schon den Weg zu den Gerichten gefunden:
Fazit: Sie sehen also, dass die Betriebsratstätigkeit gesetzlich geschützt ist.