12.08.2009

Sachbezüge statt Barlohn lohnen sich für Sie!

Vom Barlohn bleibt Ihnen oft nur die Hälfte übrig – gerade wenn Sie gut qualifiziert sind und ein hohes Einkommen erhalten.

Es lohnt sich oft, wenn Sie anstelle des Barlohns einen Teil Ihrer Bezüge als Sachleistung bekommen.

Der Grund:

Bis zu einer Grenze von 44 Euro pro Monat sind Sachbezüge steuerfrei. Einladen lassen dürfen Sie sich von Ihrem Chef sogar für bis zu 110 Euro. Sprechen Sie doch mal mit Ihrem Chef über Sachbezüge statt einer Lohnerhöhung, wie zum Beispiel:

  • Benzingutschein
  • Warengutschein
  • Zuschuss für den privaten Internetanschluss
  • Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten
  • die private Internetnutzung.

Falls Sie als Teilzeitkraft oder in einem Minijob arbeiten, lohnt es sich für Sie ganz besonders, statt Barlohn Sachbezüge zu bekommen. Denn auch für sie gilt unabhängig von Gehalt oder Wochenstundenzahl die steuerfreie 44-Euro-Grenze.

Achtung: Allzu teuer sollten die Sachzuwendungen nicht sein. Ein Laptop würde beispielsweise nur funktionieren, wenn es hierfür einen betrieblichen Anlass gäbe – dann wäre es ein Firmen-Laptop.

Denn: Überschreiten die Kosten die 44-Euro-Grenze, sind die Aufwendungen in vollem Umfang

  • lohnsteuer- und
  • sozialversicherungspflichtig.

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Leiharbeit und Zeitarbeit – Mindestlohn für Leiharbeiter

Die Arbeitnehmerüberlassung wird auch Leiharbeit oder Zeitarbeit genannt. Gelegentlich kommen auch Begriffe wie Personalleasing oder AÜG vor. All diese Begriffe bezeichnen den Vorgang, dass ein Arbeitnehmer von seinem... Mehr lesen

23.10.2017
Gesetzlicher Urlaubsanspruch: Was sagt das Arbeitsrecht dazu?

Um Ihre Kollegen im Fall der Fälle richtig beraten zu können, sollten Sie als Betriebsrat wissen, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe Sie und Ihre Kollegen Urlaubsansprüche haben. Grundsätzlich hat jeder... Mehr lesen