19.08.2009

Als freiwillig Versicherter haften Sie für Sozialversicherungsbeiträge

Die Insolvenz ihres Arbeitgebers ist für Arbeitnehmer eine zunehmend reale Bedrohung geworden – selbst in gut florierenden Betrieben kann der Ausfall eines wichtigen Kunden für eine Zahlungsunfähigkeit sorgen.

Falls Sie nicht gesetzlich pflichtversichert sind, sondern freiwillig, sollten Sie Ihrem Arbeitgeber unbedingt bei den Sozialversicherungsbeiträgen auf die Finger schauen, wenn er in eine Schieflage gerät.

Der Grund:

Unternehmen, die in eine Schieflage geraten, bezahlen oft nicht mehr die Sozialversicherungsbeiträge für ihre Mitarbeiter. Oft ist das auch der Anlass für eine Insolvenz – in vielen Fällen melden die Sozialversicherungsträger das Insolvenzverfahren wegen ausstehender Beiträge an.

Kein Problem: Sie sind gesetzlich pflichtversichert

  • Strafbar macht sich der Geschäftsführer.
  • Ihre Ansprüche bleiben erhalten.

Problematisch: Sie sind freiwillig versichert

Sind Sie in der gesetzlichen Kranken-, Pflege, Renten- und Arbeitslosenversicherung als freiwillig versichertes Mitglied geführt, kann es haarig werden.

Der Grund:

Als freiwillig Versicherter schulden Sie Ihrer Kasse die Beiträge selbst. Und nicht nur das: womöglich verlieren Sie sogar wegen ausstehender Beiträge Ihren Versicherungsschutz.

Wann sind Sie nicht mehr pflichtversichert?

Ob Sie sozialversicherungspflichtig sind, darüber entscheiden die jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen. Diese können sich von Jahr zu Jahr ändern. Liegen Sie über der Grenze, haben Sie das Recht,

  • als freiwillig Versicherter in der gesetzlichen Sozialversicherung zu bleiben oder
  • sich privat zu versichern.

Außerdem werden für Ihr Gehalt oberhalb dieser Grenzen keine Sozialversicherungsbeiträge mehr erhoben. Dadurch sinkt Ihre prozentuale Belastung mit Beiträgen, je mehr Sie verdienen.

Das sollten Sie als freiwillig Versicherter tun:

Gerät Ihr Arbeitgeber in eine Schieflage, sollten Sie sofort bei Ihrer Krankenkasse nachfragen, ob Ihr Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge für Sie zahlt.

Tipp: Das sollten Sie auch tun, wenn Ihr Arbeitgeber bisher zuverlässig die Sozialversicherungsbeiträge weitergeleitet hat.

Dauert die Schieflage Ihres Arbeitgebers weiter an, sollten Sie entweder

  • regelmäßig bei Ihrer Krankenkasse nachfragen oder
  • Ihren Arbeitgeber davon entbinden, die Sozialversicherungsbeiträge für Sie abzuführen.
Tipp: Lassen Sie sich den Arbeitnehmeranteil stattdessen auszahlen und führen Sie diesen selbst an Ihre Krankenkasse ab. Dann haben Sie Ruhe.

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