05.08.2011

Kürzung des Weihnachtsgeldes: Was der Arbeitgeber darf

Ein Leser schrieb mir: „Unser will das kürzen, da unser Unternehmen noch nicht ganz so gut aus der Krise gekommen ist wie andere. Das will er im Rahmen einer tun. Für uns stellt sich die Frage, ob das überhaupt möglich ist …“

Klare Antwort: Das geht nicht (Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern, 16.4.2008, Az. 2 Sa 330/07). Denn wenn der Arbeitgeber bislang regelmäßig Weihnachtsgeld – zum Beispiel in Höhe eines Monatsgehalts gezahlt hat – und das über mehr als 3 Jahre hinweg, ist eine entstanden. Diese kann durch eine Betriebsvereinbarung nicht gebrochen werden. (Gilt ein Tarifvertrag, kann der durch eine Betriebsvereinbarung ohne Öffnungsklausel auch nicht durchbrochen werden.)

Betriebsvereinbarung entfaltet keine Wirksamkeit

Die Richter wiesen in ihrer Entscheidung zudem darauf hin, dass der Arbeitgeber die Zahlung auch deshalb auf Grund einer Betriebsvereinbarung nicht einstellen darf, weil das genannte Günstigkeitsprinzip gilt. Danach bleibt eine günstigere arbeitsvertragliche Regelung auch gegenüber einer nachträglich verschlechternden Betriebsvereinbarung wirksam.

Fazit: Gewährt ein Arbeitgeber das Weihnachtsgeld auf Grund von betrieblicher Übung, kann er es nicht einfach abschaffen. Vor allem kann der entsprechende Anspruch nicht durch eine abändernde Betriebsvereinbarung beseitigt werden

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Der abgeschlossene Kurzroman

Da hat es ein Arbeitnehmer wohl übertrieben – für eine Kündigung reichte es trotzdem nicht. Er kam auf die Idee, einen Roman zu schreiben. Aus der Perspektive des Ich-Erzählers teilt er mit, dass ein Kollege „Hannes“... Mehr lesen

23.10.2017
Hitzefrei im Betrieb

Irgendwann wird der Sommer schon noch kommen – und dann sollten Arbeitgeber darauf achten, dass es im Büro nicht zu heiß wird. Die Arbeitsstättenverordnung fordert für Arbeitsräume gesundheitlich zuträgliche... Mehr lesen