24.11.2010

Verstößt eine Altersgrenzenregelung gegen das Gleichbehandlungsgesetz?

Der Fall: Laut einem Tarifvertrag endet das Arbeitsverhältnis mit dem Erreichen des Renteneintrittsalters – hier 65. Ein Arbeitnehmer hielt genau das für eine Altersdiskriminierung und klagte. Die deutschen Richter legten den Fall daraufhin dem EuGH vor: Handelt es sich hier tatsächlich um eine Altersdiskriminierung (Verstoß gegen die Richtlinie 2000/78/EG)?

Die Entscheidung: Die Richter am EuGH sehen in der streitigen Klausel keinen Verstoß gegen EU-Normen, denn es gibt eine sachliche Rechtfertigung für solche Klauseln. Zum einen wird nur die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses geregelt; niemand wird gezwungen, tatsächlich in den Ruhestand zu gehen. Und: Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben durch die Klausel Planungssicherheit (EuGH, 12.10.2010, C-45/09).

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Wann und wie Ihr Arbeitgeber Betriebsurlaub einführen darf

Natürlich möchten Sie als Arbeitnehmer gerne selbst entscheiden, wann Sie ihren Urlaub nehmen. Und § 7 Bundesurlaubsgesetz sieht auch vor, dass Ihr Arbeitgeber im Regelfall Ihrem Wunsch nachkommen muss. Konkret darf er ihn nur... Mehr lesen

23.10.2017
Mobbing

Wird ein Arbeitnehmer von Kollegen oder Vorgesetzten dauerhaft und regelmäßig schikaniert, blamiert oder angegriffen, liegt Mobbing vor. Mobbing ist immer zielgerichtet. Der Kollege soll „fertig gemacht werden“. Der... Mehr lesen