21.09.2009

Fristlose Kündigung eines EDV-Administrators

Ein Arbeitnehmer war als Systemadministrator für die EDV beschäftigt. Er hatte hier natürlich Zugriffsmöglichkeiten auf den gesamten E-Mail-Verkehr im Unternehmen.

Und dann kam er auf folgende Idee:

Er las die E-Mails von einem der beiden Geschäftsführer, leitete sie an den anderen Geschäftsführer weiter und wollte Beweise dafür liefern, dass der andere Geschäftsführer seine Pflichten vernachlässigte. Außerdem griff er unbefugt auf Daten aus dem Personalbereich zu.
Als der Arbeitgeber dies mitbekam, kündigte er das Arbeitsverhältnis fristlos.
Die gegen die Kündigung eingereichte Kündigungsschutzklage blieb vor dem Landesarbeitsgericht München ohne Erfolg (Urteil vom 08.07.2009, Az.: 11 Sa 54/09).

Das Gericht stellte klar, dass regelmäßig der Missbrauch von Zugriffsrechten durch einen Systemadministrator eine fristlose Kündigung rechtfertige.

Und dies – zum Schutz aller anderen Mitarbeiter des Unternehmens – zu Recht!

Ein Systemadministrator kann sämtliche E-Mails lesen, auch die privaten. Er muss besonders vertrauenswürdig sein und die ihm übertragenen Befugnisse und technischen Möglichkeiten nicht missbrauchen.

Generell gilt: Wenn ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer eine Vertrauensstellung einräumt und dieser eine solche Vertrauensstellung missbraucht, so ist in der Regel eine Kündigung möglich.

Achtung: Denken Sie bei Ihren privaten E-Mails stets daran, dass andere Menschen sie lesen können – auch wenn dies in aller Regel verboten ist!

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