26.08.2016

Berufskleidung: Bei dieser Farbe sehen Behörden Rot

Corporate Identity: Viele Arbeitgeber wollen, dass ihre Mitarbeiter an der Berufskleidung sofort einer Firma zugeordnet werden. Vom Burger-Bräter bis zur Kfz-Werkstatt: Einheitliche Berufskleidung ist in. Aber Vorsicht: Bei dieser Farbe sieht die Behörde rot.

Der Fall: Ein Metzger mit mehreren Filialen in Berlin-Steglitz hatte seinem Bedienungspersonal schwarze Schürzen und rote Hemden verordnet. Das gefiel aber dem Bezirksamt nicht. Die Behörde untersagte nach einer Kontrolle die Dienstkleidung. Begründung: Auf den dunklen Klamotten seien – im Gegensatz zu heller Kleidung – Verunreinigungen nicht zu erkennen. Der Metzger klagte. Sein Argument: Die Kleidung werde täglich gewaschen und bei Bedarf auch mehrfach täglich gewechselt.

Das Urteil: Die dunkle Dienstkleidung muss trotzdem weg. Personen, die mit Lebensmitteln arbeiten, müssen nach der europarechtlichen Lebensmittelhygieneverordnung helle Arbeitskleidung tragen.

Hintergrund: Ihre Mitarbeiter sollen Verschmutzungen schnell erkennen und dann ihre Kleidung sofort wechseln können (Verwaltungsgericht Berlin, veröffentlicht am 17.6.2015, Az.: 14 K 344.11).

So bestimmen Sie die Kleidung
Möchten Sie als Arbeitgeber in Ihrem Betrieb Dienstkleidung einführen, sollten Sie Ihren Betriebsrat mit ins Boot holen. Mit der Einführung einheitlicher Kleidung ist die betriebliche Ordnung in Ihrer Firma betroffen, was ein zwingendes Mitbestimmungsrecht Ihres Betriebsrats auslöst, § 87 Abs. 1 Nr. 1 Betriebsverfassungsgesetz.

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