07.02.2011

Positiv- und Negativ-Liste der Bundesagentur für Arbeit

Immer wieder entsteht Streit darüber, welche Kosten ALG-II-Bezieher zusätzlich zu ihren Regelleistungen erhalten können. Spätestens seit der berühmten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist letztendlich eine gesetzliche Neuregelung erforderlich, die auch in den nächsten Wochen kommen wird.  
Wenn es Härtefälle gibt, muss das Jobcenter einspringen.

Dazu gibt es eine Positiv- und Negativ-Liste der Bundesagentur für Arbeit. Folgende Aufwendungen können als außergewöhnliche laufende Belastung anerkannt werden:

  • Kosten für Nachhilfeunterricht in besonderen Einzelfällen
  • Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts mit Kindern, insbesondere also Fahrt- und Übernachtungskosten
  • Haushaltshilfen für Rollstuhlfahrer, die Tätigkeiten im Haushalt nicht ohne fremde Hilfe erledigen können
  • nicht verschreibungspflichtige Medikamente in Ausnahmefällen bei besondere Erkrankungen

Bitte beachten Sie dabei, dass diese Liste nicht abschließend ist und Leistungen immer dann gewährt werden müssen, wenn eine erhebliche Unterversorgung geschehen könnte.

Folgendes ist allerdings aus den Regelleistungen zu zahlen:

  • Bekleidung für Übergrößen
  • Brille
  • orthopädische Schuhe
  • Praxisgebühr
  • Waschmaschine
  • Zahnersatz

Wichtig: Auch die Kleidung für Kinder ist grundsätzlich kein Härtefall!

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