23.07.2015

Bespitzelung von Kollegen

Eine schwierige Frage. Ich meine, dass der Arbeitgeber das nicht darf. Rein individualrechtlich ist natürlich zunächst die Frage zu stellen, ob der Sekretärin solche Aufgaben überhaupt nach ihrem Arbeitsvertrag übertragen werden dürfen. Das richtet sich tatsächlich nach den einzelnen Vertragsbestandteilen, grundsätzlich spricht jedoch nichts dagegen. Weiter ist natürlich die Frage, ob es sich wirklich um eine Bespitzelung handelt oder nur um die Kontrolle der Arbeitnehmer. Und eins ist klar: Die Kontrolle selber darf der Arbeitgeber vornehmen und dieses auch delegieren. Probleme habe ich allerdings mit der Heimlichkeit. Das ist sicherlich zunächst kein guter Stil.

Das Ganze hat ein datenschutzrechtliches Problem: Es stellt sich hier die Frage, ob es sich um personenbezogene Daten handelt. Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten Person (§ 3 BDSG). Und die Erhebung dieser Daten ist nur zulässig, wenn das Bundesdatenschutzgesetz das erlaubt oder der Betroffene einwilligt. Außerdem sind die personenbezogenen Daten direkt bei dem betroffenem Arbeitnehmer zu erheben. Und ich meine, gegen diese Grundsätze wird bei der Bespitzelung durch einen Kollegen verstoßen.

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