06.06.2010

Arbeitsverträge – Teil 10: Midi-Jobber

Ihre grundlegenden Rechte und Pflichten werden im Arbeitsvertrag geregelt. Egal, ob münd-lich oder schriftlich: Lesen Sie hier das Wichtigste zu Arbeitsverträgen, damit Sie im Streitfall auf der sicheren Seite sind.

Heute: Midi-Jobber 
Sind Sie eine Teilzeitkraft, die regelmäßig mehr als 400 €, aber nicht mehr als 800 € verdient, befinden Sie sich in der so genannten Gleitzone. Damit haben Sie keinen Mini-Job, sondern einen so genannten Midi-Job. Sie werden in diesen Jobs ganz regulär nach Lohnsteuerkarte besteuert, müssen aber nur einen Bruchteil Ihrer regulären Sozialversiche-rungsbeiträge bezahlen. Je weniger Sie verdienen, desto geringer sind Ihre Abgaben. Ihr Arbeitgeber hat allerdings seinen Beitragsanteil zu Sozialversicherungen in vollem Umfang zu entrichten.

Wichtig: Sind Sie Auszubildender, Praktikant oder in Altersteilzeit und liegt Entgelt unter 800 €, scheiden die Regelungen über die Gleitzone aus.

Sie haben auch als Midi-Jobber die gleichen Rechte wie jeder anderer Arbeitnehmer, insbesondere auf Urlaub und Entgeltfortzahlung bei Krankheit.

Wichtig: Als Midi-Jobber können Sie Ihrem Arbeitgeber gegenüber erklären, dass Ihre Beiträge zur Rentenversicherung nicht nach dem so genannten Gleitzonenentgelt, sondern nach dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt berechnet werden. Durch diesen Verzicht haben Sie die Möglichkeit, Rentennachteile zu vermeiden.

Achtung: Ihr Arbeitgeber hat keine Verpflichtung, Sie im Arbeitsvertrag durch eine entspre-chende Klausel auf diese Möglichkeit aufmerksam zu machen!

Morgen lesen Sie in dieser Blog-Reihe alles zu kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen.

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