15.09.2010

Sensation: Keine Wartezeit für Zivis bis Studienbeginn

Zivildienstleistende können ihren Zivildienst wegen eines Studienbeginns vorzeitig beenden. So hat es das Verwaltungsgericht Koblenz in einem Beschluss vom 30.08.2010, Az.: 7 L 1010/10.KO, entschieden.

Das war geschehen: Ein junger Mann hätte seinen Zivildienst regulär noch bis zum Ende des Jahres 2010 ableisten müssen. 
hatte sich für ein Studium beworben, das allerdings zum Wintersemester begann. Nachdem er diesen Studienplatz erhalten hatte, wandte er sich an das Bundesamt für den Zivildienst und wollte vorzeitig entlassen werden. Nachdem das Bundesamt seinem Gesuch nicht nachgekommen war, beantragte er im Wege einer einstweiligen Anordnung das vorzeitige Ende des Zivildienstes.

Und tatsächlich: Das Gericht hat das Bundesamt verpflichtet, den Antragsteller vorzeitig aus dem Zivildienst zu entlassen. Für ihn bedeute es eine besondere Härte, wenn er im Zivildienst verbleiben müsse. Letztendlich habe er weitere 9 Monate bis zum nächstmöglichen Studienbeginn zu warten. Diese Zeit übersteige die 6-monatige Dauer des mittlerweile verkürzten Wehr- und Zivildienstes. Außerdem sei er in dieser Zeit nicht abgesichert und könne diese Zeit nicht sinnvoll für das Studium nutzen.
Abschließend sagte das Verwaltungsgericht noch einen wichtigen Satz: Bei 6-monatigen Dienstzeiten sei Grund ersichtlich, weshalb die Dienstpflichtigen nicht so eingezogen werden könnten, dass keine weiteren Wartezeiten entstünden.

Meine Meinung: Richtig so! Dass bislang noch wenig bekannte Urteil stellt für alle jungen Männer, die zum Wehr- oder Zivildienst herangezogen werden, einen wichtigen Lichtblick dar. Berufen Sie sich auf dieses Urteil, damit keine Wartezeiten bis zu Ihrem Studium entstehen!

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