Frage: „Ich arbeite regelmäßig am Samstag und möchte wissen, ob ich Lohn erhalte, wenn der Samstag ein Feiertag ist. Ich komme aus einem Bundesland, an dem in dieser Woche der 31. Oktober ein gesetzlicher Feiertag ist und auf einen Samstag fällt. Bekomme ich jetzt meine Feiertagsvergütung?"
Antwort: Die Entgeltfortzahlung an Feiertagen findet sich in § 2 Entgeltfortzahlungsgesetz. Für Arbeitszeit, die in Folge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, bekommen Sie Geld. Sie bekommen genau den Lohn, den Sie erhalten hätten, wenn Sie an dem Feiertag gearbeitet hätten. Das nennt der Jurist „Lohnausfallprinzip“.
Arbeiten Sie also regelmäßig samstags, können Sie die Bezahlung verlangen.
Arbeiten Sie unregelmäßig samstags, kommt es tatsächlich darauf an, ob Sie an diesem 31. Oktober 2009 gearbeitet hätten. Das ist natürlich nicht immer ganz einfach festzustellen. Im Zweifel hilft ein Blick in die vergangenen Jahre.
Achtung: Fehlen Sie am letzten Arbeitstag vor dem Feiertag oder am ersten Arbeitstag nach dem Feiertag unentschuldigt, haben Sie auch keinen Anspruch auf Bezahlung des Feiertags. So steht es in § 2 Abs. 3 Entgeltfortzahlungsgesetz.