29.05.2011

Was halten Sie von Fluglotsen, die ihre Pausen überziehen?

Der Fall des Landesarbeitsgerichts Hessen: In der Nacht vom 17. auf den 18.07.2009 ist es beinahe zu einem Zusammenstoß zweier Flugzeuge gekommen. Es stellte sich heraus, dass nicht alle Arbeitsplätze von den 4 Mitarbeitern wie vorgeschrieben besetzt waren. Sämtliche Mitarbeiter in diesem Bereich wurden im Anschluss nochmals gesondert über den Vorfall informiert und auf die Einhaltung der Dienstvorschriften über die Arbeitszeiten hingewiesen.  
Das interessierte die Fluglotsen aber nicht wirklich: Ein Lotse sowie auch andere Mitarbeiter hatten zwar Pausenzeiten von 2 Stunden angegeben, Videoaufzeichnungen stellten jedoch fest, dass diese Pausenzeiten um ca. 1 Stunde überzogen waren.
In der Zeit vom 26.07. bis 03.09.2009 wurden insgesamt ca. 80 x gegen vorgegebene Pausenzeiten verstoßen!

Daraufhin wurde einem Arbeitnehmer, der sich an die Zeiten nicht gehalten hatte, gekündigt.
Nach dem LAG Hessen war diese fristlose Kündigung auch berechtigt (Urteil vom 24.11.2010, Az.: 8 Sa 491/10).

Wenn ein Fluglotse den Lotsenplatz vorschriftswidrig unbesetzt lässt, ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt. Hier bedarf es auch keiner Abmahnung, insbesondere, wenn bereits eine Belehrung über einen ähnlichen Vorfall vorlag. Letztendlich dienen die Vorschriften unmittelbar der Sicherheit des Luftverkehrs.

Was sagen Sie zu diesem Urteil?

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