20.12.2010

Steuerfreie Zugaben 2011

In einer kleinen Blog-Reihe in den nächsten Tagen informiere ich Sie darüber, welche Leistungen in Frage kommen und was Sie dabei beachten sollten, damit die Leistungen steuerfrei bleiben.

Nicht alle Lohn- und Gehaltsanteile, die Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten, sind lohnsteuerpflichtig. Sind Bezüge steuerfrei, bleiben sie in aller Regel auch bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge außer Ansatz.  
Es handelt sich also um eine gute Möglichkeit, wie Sie Ihr Entgelt aufbessern können, ohne dass Sie bei Ihrem Arbeitgeber weitere teure Kosten verursachen.

Grundsätzlich sind steuerfreie Zuwendungen in folgenden Bereichen möglich:

  • Arbeitskleidung
  • Aufmerksamkeiten
  • Betriebsveranstaltungen
  • Computer
  • Darlehen
  • Direktversicherungen
  • Internet
  • Jobtickets
  • Jubiläumszuwendungen
  • Kindergartenzuschüsse
  • Parkplätze
  • Pensionskassen, Pensionsfonds
  • Personalrabatte
  • Sammelbeförderung
  • Telefonnutzung
  • Trinkgelder
  • Unfallversicherung
  • Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit

Mein Tipp: Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber darauf an. Vielleicht ist die eine oder andere Zugabe für Sie ja drin!

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Internet auf dem Vormarsch – auch einzelne Betriebsratsmitglieder haben Ansprüche

Lange Zeit war es umstritten, ob ein Betriebsrat als Gremium einen Internetanschluss beanspruchen kann. Die Rechtsprechung hat dies so gelöst, dass immer dann, wenn der Arbeitgeber selber mit einem Internetzugang arbeitet, auch... Mehr lesen

23.10.2017
Arbeit in Teilzeit 3 – So spricht Ihr Betriebsrat mit

Immer mehr Arbeitnehmer arbeiten in Teilzeit. Teilzeitarbeit erleichtert die Vereinbarkeit von Arbeit, Familie und Freizeit. Etwa jedes 4. Arbeitsverhältnis ist ein Teilzeitarbeitsverhältnis. In dieser kleinen Blog-Reihe lesen... Mehr lesen