19.11.2009

Kündigung während Befristung

Frage: „Am 1. Januar 2009 wurde ich befristet bis zum 31. Dezember 2009 eingestellt. Eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit wurde vereinbart. Ein sachlicher Befristungsgrund wurde im Vertrag allerdings nicht genannt. Zum 31. Oktober erhielt ich nun per Express fristgerecht meine ordentliche Kündigung zum 30. November. Kündigungsgründe wurden hier nicht genannt. Kann ich gegen die Kündigung vorgehen und habe ich vor dem Arbeitsgericht Erfolg, da kein sachlicher Befristungsgrund und kein sachlicher Kündigungsgrund vorliegt?“ 

Antwort: Sie haben einen befristeten Arbeitsvertrag abgeschlossen. Hierzu bedarf es keines sachlichen Grundes, wenn die Befristung maximal für 2 Jahre vereinbart wird. Innerhalb dieser 2 Jahre ist eine 3-malige Verlängerung möglich. Auch eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit kann vereinbart werden. Von dieser Möglichkeit macht Ihr Arbeitgeber nun Gebrauch.

Wenn nichts anderes vereinbart ist, hat er eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende oder zum 15. eines Monats einzuhalten. Auch das ist bei Ihnen der Fall, wenn die Kündigung tatsächlich am 31. Oktober zugegangen ist. Dann endet das Arbeitsverhältnis am übernächsten Montag mit dem 30. November.

Nun aber zu Ihrer Chance: Wenn in Ihrem Betrieb mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt werden, könnten Sie allgemeinen Kündigungsschutz haben. Wenn das der Fall ist, muss der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund nachweisen können. Beachten Sie aber, dass dies in Ihrem Fall nur um 1 Monat geht. Kommt Ihr Arbeitgeber mit der Kündigung tatsächlich nicht vor dem Arbeitsgericht durch, endet das Arbeitsverhältnis spätestens am 31. Dezember wegen der auslaufenden Befristung.

Fazit: Sie sollten genau abwägen, ob es sich lohnt, gegen die Kündigung vorzugehen.

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