05.05.2011

Meineid vor dem Arbeitsgericht – Wie soll ich mich verhalten?

Ein Arbeitnehmer rief mich soeben an. Er ist in einer echten Zwickmühle. Er wird von einem anderen Rechtsanwalt vertreten und dieser hat für ihn eine Kündigungsschutzklage eingereicht.  
Aber langsam: Der Arbeitnehmer hatte eine Kündigung durch seinen Arbeitgeber erhalten – und zwar außerordentlich fristlos. Eine weitere Begründung stand nicht in der Kündigung. Daraufhin hat sein Rechtsanwalt eine Klage vor dem Arbeitsgericht eingereicht. Nach Zustellung der Klageschrift an den Arbeitgeber hat dieser nun geantwortet. Er behauptet, dass der Arbeitnehmer den Betriebsleiter bedroht und beschimpft haben soll. Als Zeuge für diese Beschimpfungen und Bedrohungen hat der Arbeitgeber den Betriebsleiter genannt. Nun hat der Rechtsanwalt dem Arbeitnehmer empfohlen, auf ein recht geringes Vergleichsangebot einzugehen. Der Arbeitnehmer fragt mich nun, ob er dieses tun solle.

Ich habe ihn natürlich darauf hingewiesen, dass er das am besten mit seinem Rechtsanwalt besprechen soll.

Grundsätzlich hat der Arbeitgeber die Vorfälle zu beweisen. Kann er das und sagt der Betriebsleiter als Zeuge Dementsprechendes aus, könnte der Arbeitnehmer tatsächlich die Kündigungsschutzklage verlieren. In so einem Fall ist es dann natürlich besser, auf ein Vergleichsangebot einzugehen.

Ich würde das aber nicht raten.
Was der Arbeitgeber hier versucht ist ein Prozessbetrug. Er behauptet ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers, das gar nicht vorgelegen hat. In einem solchen Fall würde ich es darauf ankommen lassen und den Betriebsleiter als Zeugen durch das Gericht vernehmen lassen. So einfach ist das Lügen vor Gericht nämlich nicht. Es reicht hier nicht aus, einfach nur 2 oder 3 Sätze zu sagen. Der gesamte Sachzusammenhang ist darzustellen. Darüber sind schon viele Zeugen gescheitert.

Und ob der Betriebsleiter tatsächlich eine Falschaussage und unter Umständen sogar einen Meineid begehen wird, ist auch sehr fraglich.

Also: Von unberechtigten Drohungen sollten sich Arbeitnehmer nicht abschrecken lassen!

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Fristlose Kündigung wegen Stromdiebstahls

Was sind geeignete Gründe für eine fristlose Kündigung? Das Arbeitsgericht Oberhausen hatte einen interessanten Fall zu behandeln. Unter dem Aktenzeichen 4 Ca 1228/09 hatte ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber verklagt. Zuvor... Mehr lesen

23.10.2017
Lassen Sie Ihren Urlaub nicht verfallen

Kurz vor den Osterferien habe ich einem Zeitungsredakteur ein Interview gegeben. Da das Thema des Verfalls von Urlaubsansprüchen immer wieder aktuell ist, hat er mir erlaubt, Teile dieses Interviews hier ebenfalls zu... Mehr lesen