Der Fall: Ein Arbeitnehmer war seit 17 Jahren als Kassierer bei seinem Arbeitgeber beschäftigt. Dann geriet er in den Verdacht, in 2 Fällen Pfandbons gefälscht und damit eine Pfandsumme von insgesamt 6,06 € eingestrichen zu haben. Der Arbeitgeber kündigte ihm wegen dieses Verdachts fristlos. Der Arbeitnehmer klagte daraufhin gegen seine Entlassung.
Das Urteil: Seine Klage blieb ohne Erfolg. Zwar spielen u. a. die Schadenshöhe und die Dauer der Betriebszugehörigkeit für die Angemessenheit der Kündigung eine wichtige Rolle. Wenn allerdings der Tatverdacht den „originären Kernbereich” der Berufstätigkeit betrifft, ist das Vertrauen des Arbeitgebers so gestört, dass eine Kündigung auch trotz langer Betriebszugehörigkeit und geringen Schadens infrage kommt (ArbG Berlin, 28.9.2010, 1 Ca 5421/10).