22.12.2010

Und es geht doch: Kündigung bei Pfandbon-Missbrauch

Der Fall: Ein Arbeitnehmer war seit 17 Jahren als Kassierer bei seinem Arbeitgeber beschäftigt. Dann geriet er in den Verdacht, in 2 Fällen Pfandbons gefälscht und damit eine Pfandsumme von insgesamt 6,06 € eingestrichen zu haben. Der Arbeitgeber kündigte ihm wegen dieses Verdachts fristlos. Der Arbeitnehmer klagte daraufhin gegen seine Entlassung.

Das Urteil: Seine Klage blieb ohne Erfolg. Zwar spielen u. a. die Schadenshöhe und die Dauer der Betriebszugehörigkeit für die Angemessenheit der Kündigung eine wichtige Rolle. Wenn allerdings der Tatverdacht den „originären Kernbereich” der Berufstätigkeit betrifft, ist das Vertrauen des Arbeitgebers so gestört, dass eine Kündigung auch trotz langer Betriebszugehörigkeit und geringen Schadens infrage kommt (ArbG Berlin, 28.9.2010, 1 Ca 5421/10).

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Personalratsrechte außerhalb des BPersVG

Ihre Mitbestimmungsrechte sind vor allen Dingen im Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) geregelt, dort insbesondere in den §§ 75 ff. BPersVG. Daneben gibt es aber eine Vielzahl weiterer Normen, die Sie als Personalrat... Mehr lesen

23.10.2017
Arbeitgeber verlangt deutsches Girokonto – Darf er das?

Die Fälle im Arbeitsrecht gehen wirklich nicht aus: Jetzt hat ein Arbeitnehmer für einige Monate in Deutschland gearbeitet. Da er österreichischer Staatsbürger ist, hat er auch in Österreich ein Girokonto. Und zwar bei der... Mehr lesen