08.12.2019

Mitarbeiterbindung durch soziale Absicherung fördern

Eine effektive Mitarbeiterbindung ist heute wichtiger denn je. Schließlich klagen viele Arbeitgeber bereits jetzt über mangelnde Fachkräfte und bei der derzeitigen demografischen Entwicklung spricht alles dafür, dass sich dieser Mangel noch erhöhen wird. Als Betriebsrat sollten Sie Ihren Arbeitgeber dabei unterstützen, Maßnahmen zu ergreifen, die dafür sorgen, dass möglichst viele Kolleginnen und Kollegen möglichst lange im Betrieb verbleiben. Dabei sind unterschiedliche Aspekte zu bedenken. Einige wichtige führe ich im Folgenden auf und erläutere sie.

Nicht zu unterschätzen in puncto Mitarbeiterbindung ist die Bedeutung der Unternehmenskultur. Dazu gehört einerseits eine Großzügigkeit im Hinblick auf finanzielle Mittel in Form von betrieblichen Sozialleistungen. Aber es sollte sich auch eine gelebte Einstellung zu Alter, Familie und Leistung im Management und dessen Handlungen widerspiegeln. Denn nur dann, wenn die Führungsetage auch für das steht, für was sie vorgibt zu stehen, kann Ihr Arbeitgeber Ihre Kolleginnen und Kollegen dauerhaft binden.

 

Setzen Sie sich deshalb dafür ein, dass Ihr Arbeitgeber folgende Punkte umsetzt

Personalentwicklung: Ihr Arbeitgeber sollte bei allen Kollegen stets beobachten, welche Fähigkeiten, welche Stärken Ihre jeweiligen Kollegen haben. Er sollte sich überlegen, welche Stärken wie nutz- und ausbaubar sind und welche Maßnahmen er initiieren kann, um eventuell nachlassende Fähigkeiten zu verbessern.

Arbeit den Bedürfnissen anpassen: Will ein Kollege kürzertreten oder benötigt er eine körperlich leichtere Arbeit, sollte Ihr Arbeitgeber alles daransetzen, dies zu ermöglichen.

Achtung: Arbeitsplätze den Bedürfnissen der Arbeitnehmer entsprechend besetzen


Arbeitsplätze, die für ältere Kollegen besonders geeignet sind, sollten mit diesen besetzt werden. Arbeitsplätze, die zeitliche Flexibilität bieten und nicht rund um die Uhr besetzt sein müssen, bieten sich für junge Mütter an.

Arbeitszeitflexibilität: Streben Sie möglichste viele Modelle der flexiblen Arbeitszeit an, beispielsweise Gleitzeit. Junge Eltern benötigen den Freiraum, um sich ausreichend um ihre Kinder kümmern zu können, ältere Beschäftigte, um Arztbesuche wahrnehmen zu können.

Zudem ist vielen jüngeren Arbeitnehmern eine gute Work-Life-Balance besonders wichtig. Sie wünschen sich ausreichend Zeit und Flexibilität, auch privaten Aktivitäten nachgehen zu können.

Auf gegenseitigen Respekt setzen: Schaffen Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber ein Klima, in dem ältere Arbeitnehmer sich nicht scheuen, Hilfe von jüngeren anzunehmen und umgekehrt, z.B. wenn es um die Anwendung neuer Technologien geht.

Tipp: Für ausgewogene Altersstruktur plädieren: Treten Sie an Ihren Arbeitgeber heran. Erläutern Sie ihm, dass eine ausgewogene Altersstruktur unter seinen Mitarbeitern eine kontinuierliche Entwicklung gewährleisten kann – ohne übermäßige Abgangs- und Zugangswellen. Sorgen Sie zudem gemeinsam mit ihm für ein allgemein gutes Betriebsklima.

Soziale Absicherung durch den Arbeitgeber: Viele Arbeitgeber gewähren ihren Arbeitnehmern betriebliche Sozialleistungen – vor allem um die Beschäftigten an das Unternehmen zu binden. Solche Leistungen können eine betriebliche Altersversorgung und freiwillige Sozialleistungen umfassen.

Als Betriebsrat haben Sie die Möglichkeit, diesbezüglich eine freiwillige Betriebsvereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber zu schließen. Diese Chance sollten Sie nutzen. Denn so verschaffen Sie Ihren Kollegen Ansprüche. Die lohnen sich meist auch finanziell.

Muster-Betriebsvereinbarung: Betriebliche Sozialleistungen

 

Arbeitgeber und Betriebsrat schließen die folgende Betriebsvereinbarung über die vom Arbeitgeber zu gewährenden

Sozialleistungen:

§1 Freiwilligkeit

In dieser Betriebsvereinbarung wird der Umfang der jeweils aktuell zu gewährenden freiwilligen betrieblichen Sozialleistungen festgelegt. Die Gewährung dieser Leistungen durch den Arbeitgeber erfolgt freiwillig mit der Maßgabe, dass auch bei einer wiederholten Zahlung kein Rechtsanspruch für die Zukunft begründet wird.

§2 Geltungsbereich

Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle Arbeitnehmer des Unternehmens, einschließlich der Auszubildenden.

§3 Hochzeit und Geburt

Im Fall der Hochzeit eines Beschäftigten zahlt das Unternehmen einmalig 300 € brutto. Bei der Geburt eines Kindes erhält der Arbeitnehmer 350 € brutto.

§4 Betriebsjubiläen

Bei langjähriger ununterbrochener Betriebszugehörigkeit erhalten die Arbeitnehmer Jubiläumsgaben. Maßgeblich für die Höhe sind dabei die Jahre der Betriebszugehörigkeit wie folgt:

  • bei 15 Jahren 1.000 €,
  • bei 25 Jahren 1.500 €,
  • bei 35 Jahren 2.000 € und
  • bei 40 Jahren 2.500 €.

Der Anspruch auf die Jubiläumsgabe entfällt, wenn das Arbeitsverhältnis am Tag ihrer Fälligkeit arbeitnehmerseitig gekündigt ist oder wenn der Arbeitnehmer Anlass zur Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen gegeben hat.

§5 Betriebliche Unfallversicherung

Für alle Arbeitnehmer, die bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit gezwungen sind, ein Kraftfahrzeug zu benutzen, schließt der Arbeitgeber vorsorglich und als zusätzlichen Schutz neben der gesetzlichen Unfallversicherung für den Fall der Invalidität oder des Todes eine Gruppenunfallversicherung ab.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich für diesen betroffenen Personenkreis auf alle Unfälle bei Ausübung der beruflichen Tätigkeit sowie auf Unfälle, die sich auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ereignen.

§6 Besondere Sozialleistungen in Härtefällen

Mitarbeiter können im Einzelfall Unterstützung erhalten, wenn sie durch besondere unvorhersehbare Vorkommnisse wie z. B. Vermögensverlust durch höhere Gewalt – etwa Feuer, Sturm, Hagel, Hochwasser – oder sonstige Unglücksfälle zwangsläufig über das Maß einer zumutbaren Eigenbelastung hinaus finanziell belastet werden.

Die Unterstützung wird nur auf den Antrag des Betroffenen gewährt. Der Antrag ist auf einem vollständig ausgefüllten und zur Bestätigung der Richtigkeit der Angaben vom Betroffenen unterschriebenen Formular zu stellen. Der Schaden muss durch Originalbelege nachgewiesen werden.

Über den Antrag entscheiden der Arbeitgeber und ein Mitglied des Betriebsrats gemeinsam.

§7 Leistungen im Todesfall

Im Fall des Todes eines Arbeitnehmers während des ungekündigten Arbeitsverhältnisses werden seinen unterhaltsberechtigten Hinterbliebenen die regelmäßigen monatlichen Bezüge für den Sterbemonat und für weitere 3 Monate gezahlt.

§8 Schlussbestimmungen

Gesetzliche und tarifliche Regelungen, die den Anwendungsbereich dieser Betriebsvereinbarung treffen, gehen vor.

Diese Vereinbarung tritt mit ihrer Unterzeichnung in Kraft.

Die Vereinbarung kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalendermonats schriftlich gekündigt werden.

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