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Übersicht: Aufsichtsbehörde Mutterschutz

Übersicht: Aufsichtsbehörde Mutterschutz

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Ihr Arbeitgeber hat für die Schwangerschaft einer Kollegin eine Meldepflicht. Sobald er von der Schwangerschaft erfährt, muss er die Aufsichtsbehörde (meist das Gewerbeaufsichtsamt) hierüber informieren. Welches bei Ihnen die zuständige Aufsichtsbehörde ist, entnehmen Sie unserer Übersicht.

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