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Übersicht: Diskriminierungsmerkmale

Übersicht: Diskriminierungsmerkmale

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Was bezweckt eigentlich das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)? Das AGG verbietet jede unzulässige Benachteiligung von Beschäftigten wegen eines Diskriminierungsmerkmals (vergleiche § 7 Abs. 1 AGG). Für Sie als Schwerbehindertenvertretung stellt sich deshalb die Frage, was überhaupt als Diskriminierungsmerkmal gilt.

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