26.12.2017

Führen Sie mit neuen Schwerbehinderten ein Begrüßungsgespräch

Es kommt ja bei den meisten Unternehmen nicht so oft vor, dass ein schwerbehinderter Kollege neu eingestellt wird. Aber insgesamt dürfte bei den meisten von Ihnen im Personenkreis der vertretenen schwerbehinderten Beschäftigten stets eine gewisse Bewegung sein: sowohl beim Ausscheiden als auch beim Eintritt in die Personengruppe. Führen Sie auf jeden Fall ein Begrüßungsgespräch.

In Betrieben mit maximal 50 oder 100 Schwerbehinderten werden Sie vermutlich alle schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen kennen. Gehen Sie aber trotzdem vorsichtshalber die Liste Ihrer Schwerbehinderten durch – am besten gemeinsam mit Ihren Stellvertretern. Sie werden nach meiner Einschätzung auch hier teilweise durchaus beachtliche personelle Veränderungen feststellen: durch Hinzukommen von neu anerkannten schwerbehinderten Kollegen, Gleichstellungen und Einstellungen.

Klären Sie deshalb im Gespräch mit Ihren Stellvertretern, wer nicht bei Ihnen oder mindestens einem Ihrer Stellvertreter persönlich bekannt ist. Stellen Sie eine Liste der „unbekannten Neuen“ zusammen. Beachten Sie dabei den Datenschutz.

Tipp: Verhindern Sie durch sicheres Wegschließen in Schränken und durch passwortgeschützte EDV-Speicherung den unberechtigten Zugang zu diesen Daten. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen im Rahmen der Bereitstellung von Büroraum derartige Möglichkeiten auch vorhalten. Eine eventuelle Bürokraft ist an den Datenschutz gebunden.

Wenn Sie so eine Liste aufstellen, verabreden Sie auch gleich, wer von Ihnen diese Kolleginnen und Kollegen zeitnah anspricht. Für die Organisation derartiger Aktivitäten können Sie die Checkliste nutzen.

Checkliste: Kennen Sie alle Ihre Schwerbehinderten persönlich?

1. Durchsicht der Liste der schwerbehinderten Beschäftigten durch Sie und Ihre Stellvertreter

Handlungsbedarf? Ja / Nein

Was ist zu veranlassen? Verteilung der Gespräche auf Sie und die Stellvertreter; Terminziel festlegen

2. Besondere Prüfung: Sind alle neu eingestellten Schwerbehinderten begrüßt worden?

Handlungsbedarf? Ja / Nein

Was ist zu veranlassen? Verteilung der Gespräche auf Sie und die Stellvertreter; hohe Priorität bei der Terminwahl

3. Besondere Prüfung: Sind alle neuen schwerbehinderten Auszubildenden begrüßt worden?

Handlungsbedarf? Ja / Nein

Was ist zu veranlassen? Verteilung der Gespräche auf Sie und die Stellvertreter; hohe Priorität bei der Terminwahl

4. Besondere Prüfung: Sind alle neu anerkannten Schwerbehinderten begrüßt worden?

Handlungsbedarf? Ja / Nein

Was ist zu veranlassen? Verteilung der Gespräche auf Sie und die Stellvertreter

5. Besondere Prüfung: Sind alle neu Gleichgestellten begrüßt worden?

Handlungsbedarf? Ja / Nein

Was ist zu veranlassen? Verteilung der Gespräche auf Sie und die Stellvertreter

Die vorgeschlagenen 4 besonderen Prüffelder „Neueinstellungen“, „schwerbehinderte Auszubildende“, „neu anerkannte Schwerbehinderte“ und „neu Gleichgestellte“ sind meines Erachtens notwendig. Ihre Liste der schwerbehinderten Beschäftigten ist ja meist nicht tagesaktuell.

Was sollten Sie als Schwerbehindertenvertretung nach dem Begrüßungsgespräch über den neuen Kollegen oder die Kollegin wissen? Im nachstehenden Gesprächsleitfaden finden Sie alle Punkte auf einen Blick:

Muster: Leitfaden für das Begrüßungsgespräch

  1. Klären Sie die Fragen zur Person (Beruf, Ausbildung, Alter, sonstige Belastungen z. B. Pflege eines Angehörigen).
  2. Stehen Hilfebedarfe des Schwerbehinderten an?
  3. Falls ja: Wer kann hier die Hilfen erbringen? Wie wird die Hilfe mobilisiert?
  4. Wie ist die Situation am Arbeitsplatz?
  5. Wie ist die Zufriedenheit mit der eigenen betrieblichen Situation?
  6. Besteht erkennbar Bedarf, nach einer gewissen Zeit noch mal zu schauen, wie sich mitgeteilte Probleme entwickelt haben? Falls ja: Notieren Sie den Wiedervorlagetermin.

 

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