05.03.2010

Kündigung eines Personalratsmitglieds wegen Telefonaten – was halten Sie davon?

Mitglieder von Personalräten und Betriebsräten haben einen Sonderkündigungsschutz. Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Nur die Kündigung aus wichtigem Grund ist für den Arbeitgeber während der Amtszeit und einem gewissen Zeitraum danach möglich. Außerdem muss der Betriebsrat beziehungsweise der Personalrat der Kündigung zustimmen. Verweigert er die Zustimmung, muss der Arbeitgeber vor das Arbeitsgericht, im öffentlichen Dienst vor das Verwaltungsgericht ziehen.  

So war es auch in diesem Fall geschehen: Das Verwaltungsgericht Mainz hat mit Urteil vom 02.02.2010, Az.: 5 K 1390/09, die Zustimmung des Personalrats zur außerordentlichen Kündigung ersetzt. Das zu kündigende Personalratsmitglied musste Rechnungen überprüfen. Über mehrere Monate führte es von Telefonapparaten anderer Bediensteter während deren Abwesenheit über 0900er-Nummern. So rief es Astro-Hotlines, Kartenleger und ähnliche Dienste an.

Nun der Hammer: Teilweise beglich es die Telefonkosten durch eine Zahlungsanweisung zu Lasten der Behörde!

Trotzdem verweigerte der Personalrat die beantragte Zustimmung zur Kündigung. Er begründete die Verweigerung damit, dass persönliche Schicksalsschläge und Belastungen vorgelegen hätten.

Die Dienststellenleitung beantragte daraufhin beim Verwaltungsgericht die Zustimmung zu ersetzen.

Dem ist das Verwaltungsgericht Mainz gefolgt. Eine Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses ist nicht mehr zumutbar. Das Vertrauensverhältnis ist vollständig zerstört.

Fazit: Nach Ersetzung der Zustimmung durch das Gericht kann der Arbeitgeber nunmehr eine Kündigung aussprechen. Ob diese rechtmäßig ist oder nicht, muss dann vermutlich in einem weiteren Gerichtsverfahren entschieden werden. Es spricht jedoch viel dafür, dass auch das weitere Verfahren genau so enden wird, wie dieses.

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