31.08.2015

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – Inhaltsübersicht

Abschnitt 1 – Allgemeiner Teil
          § 1 Ziel des Gesetzes
          § 2 Anwendungsbereich
          § 3 Begriffsbestimmungen
          § 4 Unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer Gründe
          § 5 Positive Maßnahmen

Abschnitt 2 – Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung
    Unterabschnitt 1 – Verbot der Benachteiligung
          § 6 Persönlicher Anwendungsbereich
          § 7 Benachteiligungsverbot
          § 8 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen
          § 9 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung
          § 10 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen des Alters
    Unterabschnitt 2 – Organisationspflichten des Arbeitgebers
          § 11 Ausschreibung
          § 12 Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers
    Unterabschnitt 3 – Rechte der Beschäftigten
          § 13 Beschwerderecht
          § 14 Leistungsverweigerungsrecht
          § 15 Entschädigung und Schadensersatz
          § 16 Maßregelungsverbot
    Unterabschnitt 4 – Ergänzende Vorschriften
          § 17 Soziale Verantwortung der Beteiligten
          § 18 Mitgliedschaft in Vereinigungen

Abschnitt 3 – Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr
          § 19 Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot
          § 20 Zulässige unterschiedliche Behandlung
          § 21 Ansprüche

Abschnitt 4 – Rechtsschutz
          § 22 Beweislast
          § 23 Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände

Abschnitt 5 – Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse
          § 24 Sonderregelung für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

Abschnitt 6 – Antidiskriminierungsstelle
          § 25 Antidiskriminierungsstelle des Bundes
          § 26 Rechtsstellung der Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
          § 27 Aufgaben
          § 28 Befugnisse
          § 29 Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen und anderen Einrichtungen
          § 30 Beirat

Abschnitt 7 – Schlussvorschriften
          § 31 Unabdingbarkeit
          § 32 Schlussbestimmungen
          § 33 Übergangsbestimmungen

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Weihnachtsgeld im November – kein Anspruch bei vorzeitigem Ausscheiden

Scheiden Sie im Laufe eines Kalenderjahres durch einen Vergleich aus dem Arbeitsverhältnis aus, sollten Sie die Frage der Zahlung des Weihnachtsgelds im Vergleich mit regeln. Sonst kann es Ihnen ergehen, wie dem Arbeitnehmer im... Mehr lesen

23.10.2017
Prüfungsmöglichkeit des Gerichts ist eingeschränkt

Der Fall: In diesem vom BAG entschiedenen Fall hatte sich der Arbeitgeber entschlossen, das von ihm betriebene Orchester aus wirtschaftlichen Gründen zu verkleinern, weil ihm staatliche Zuschüsse gekürzt worden waren.... Mehr lesen

23.10.2017
Mitarbeiterentwicklungsgespräche: Wie Sie als Betriebsrat Einfluss nehmen können

Ihre Kollegen sind das wichtigste Kapital des Unternehmens. Ihr Wissen, Einsatz sowie ihre Kompetenz tragen wesentlich zum Erfolg eines Betriebs bei. Aufgrund der fortschreitenden technologischen Entwicklung sind die Unternehmen... Mehr lesen