Blog-News
21.11.2010
06:22

Ihre Chance: Die nächste Befristungsmöglichkeit für Arbeitgeber kippt!

Eine Arbeitnehmerin hatte insgesamt 13 befristete Arbeitsverträge von 1996 bis 2007 als Justizangestellte beim Amtsgericht Köln. Die befristete Beschäftigung diente jeweils der Vertretung von Justizangestellten, die sich in Elternzeit oder in Sonderurlaub befanden. Damit war sie nicht mehr einverstanden und zog vor die Arbeitsgerichte. Das Bundesarbeitsgericht als höchstes deutsches Gericht legt die Sache nun dem Europäischen Gerichtshof vor (Beschluss vom 17.11.2010, Az.: 7 AZR 443/09 (a).

 
Nach § 14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz kann ein Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis befristen, wenn ein sachlicher Grund vorliegt. Ein solcher Grund kann in der Vertretung eines anderen Arbeitnehmers stehen. Auf diesen Sachgrund kann sich ein Arbeitgeber auch dann berufen, wenn ständig Arbeitskräfte ausfallen und ein permanenter Vertretungsbedarf besteht.

Fraglich ist jedoch, ob dies mit einer EU-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverhältnisse in Einklang zu bringen ist. Nach dieser Rahmenvereinbarung ist  nämlich Missbrauch durch aufeinander folgende befristete Arbeitsverträge zu vermeiden.

Da selbst den Bundesarbeitsrichtern die Beantwortung dieser Frage nicht klar war, hat sie den Europäischen Gerichtshof um Stellungnahme gebeten.

Fazit: Der Beschluss ist ein weiterer Hinweis darauf, dass vieles im deutschen Befristungsrecht noch immer unklar und unrechtmäßig ist. Erst neulich hatte ich von einem ähnlichen Fall berichtet, in dem eine Arbeitnehmerin über Jahre wegen angeblichen Haushaltsbefristungen in befristeten Beschäftigungsverhältnissen arbeiten musste. Ich glaube, der EuGH wird sich auch in dem oben genannten Fall auf die Seite des Arbeitnehmers stellen. Es liegt doch kein kurzfristiger Vertretungsbedarf vor, sondern offensichtlich ist es so, dass ein permanenter Arbeitskräftebedarf besteht – nach 13 Jahren!

Weitere Blog-News zu diesem Thema

Produktempfehlungen

Mustervorlage: Hinweis auf Tarifbindung

Mustervorlage: Hinweis auf Tarifbindung

So grotesk es klingt: Ihr Arbeitgeber weiß oft nicht, dass er tarifgebunden ist. Und er darf auch Sie nicht nach Ihrer Gewerkschaftszugehörigkeit fragen. Das heißt für Sie: Wenn Sie ihn nicht auf die Tarifbindung hinweisen, können Ihnen tarifliche Ansprüche verloren gehen...

€ 2,90

Mustervorlage: Forderung nach Sondergratifikation

Mustervorlage: Forderung nach Sondergratifikation

Bei Gratifikationen handelt es sich um freiwillig vom Arbeitgeber gezahlte Sondervergütungen...

€ 2,90

Mustervorlage: Abtretung einer Gehaltsforderung

Mustervorlage: Abtretung einer Gehaltsforderung

Kaufen Sie etwas auf Raten und möchten Sie diesen Kauf absichern, dann können Sie Ihre Gehaltsforderung gegen Ihren Arbeitgeber an Ihren Gläubiger abtreten. Ihr Arbeitgeber erfährt von der Abtretung nur, wenn Sie die Raten wirklich nicht mehr bedienen können und der Gläubiger an ihn herantritt...

€ 3,50

Mustervorlage: Altersteilzeitvertrag

Mustervorlage: Altersteilzeitvertrag

Hierbei handelt es sich um eine Mustervorlage für einen Altersteilzeitvertrag mit Bezugnahme auf einen Tarifvertrag...

€ 9,90

Mustervorlage: Geltendmachung von Gleitzeitguthaben

Mustervorlage: Geltendmachung von Gleitzeitguthaben

Gibt es bei Ihnen im Betrieb flexible Arbeitszeiten? Vielleicht eine Gleitzeitregelung. Hierbei gibt Ihnen Ihr Arbeitgeber eine Kernarbeitszeit vor, innerhalb derer Sie anwesend sein müssen...

€ 2,90

 


Arbeitsrecht-Shop

Schnell & Einfach:
eBooks und/ oder Vorlagen auswählen, bezahlen, herunterladen
und fertig.

Weiter zum Shop

Newsletter-Service

Ihrem Arbeitgeber immer einen Schritt voraus!

Unsere Rechtsanwälte halten Sie mit brisanten Rechtsfällen, Rechtstipps und Urteilen immer auf dem aktuellsten Stand – kostenlos und ganz bequem (1 x wöchentlich) per E-Mail.

Finden Sie hier Ihren Traumjob!

Der Jobturbo - die Suchmaschine mit über 200.000 Angeboten der besten Jobbörsen und Zeitungen.