31.03.2011

Ehrenamtlich im Arbeitsverhältnis – Entscheiden Sie sich rechtzeitig

Das Arbeitsgericht Krefeld hat einen Fall zu entscheiden, der mehr als typisch für deutsche Vereinsarbeit und ehrenamtliche Arbeit ist (Az.: 1 Ca 2640/10).

Ein Seniorenheim beschäftigt Arbeitnehmer und viele ehrenamtliche Kräfte. Eine Ehrenamtliche hat 5 Jahre lang im Seniorenheim gearbeitet, unter anderem 

  • im Empfangsbereich
  • in der Telefonannahme und
  • in der Poststelle.

Weiterhin war sie auch bei der Mitorganisation von Festen und Feiern und ähnlichem tätig. Sie wurde sogar in den Dienstplänen erfasst! Nur Geld hat sie keins bekommen!

Dann erfolgte die Kehrtwende und die ehrenamtlich Tätige wurde zur Klägerin. Sie meint nun, dass sie bereits seit Jahren als tatsächliche Arbeitnehmerin tätig wäre und verlangt nun für die Jahre 2007 bis 2009 über 20.000 €.

Das Seniorenheim hingegen hält die Klage für rechtsmissbräuchlich. Es weist daraufhin, dass es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit gehandelt habe, die die Klägerin unentgeltlich erbracht habe.

Wie wird das Arbeitsgericht Krefeld wohl entscheiden? Eine wirklich spannende Frage.

Das bedeutet der Fall für Sie
: Klären Sie solche Dinge vorher. Aus meiner Sicht wird die Klägerin wohl kein Geld erhalten. Wenn sie das gewollt hätte, hätte sie eine entsprechende Vereinbarung mit dem Seniorenheim treffen können. Sie war seit Jahren ehrenamtlich tätig. Darauf kann sich der Arbeitgeber wohl verlassen. Es hilft also tatsächlich nur eins: Im Vorfeld miteinander sprechen!

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