12.01.2012

Sylvester besoffen und den Arbeitgeber verprügelt

Das neue Jahr fängt bei manchen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wirklich gut an. Ein Arbeitnehmer hat es tatsächlich geschafft, sich Sylvester furchtbar zu betrinken. Das ist nicht unbedingt etwas Außergewöhnliches.  
Auf dem Hochpunkt der Feier traf er dann jedoch im Stadtpark seinen Chef und Arbeitgeber. Und dann brach der gesamte Frust des letzten Jahres aus ihm heraus. Er beleidigte den Arbeitgeber. Als dieser schließlich versuchte ihn zu beruhigen, verprügelte er ihn auch noch. Zwei bis drei kurze Schläge auf die Nase reichten aus, um den Arbeitgeber niederzustrecken. Daraufhin rückte die Polizei und ein Krankenwagen an.

Der Arbeitnehmer wunderte sich daraufhin nicht wirklich, als der Postbote gestern bei ihm klingelte und ihm die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses überreichte.

Vor Gericht wird sich nun die Frage stellen, ob das zweifellos rechtswidrige Verhalten des Arbeitnehmers Einfluss auf das Arbeitsverhältnis hatte. Eins steht jedoch wohl fest: Wirklich klug hat sich der Arbeitnehmer hier nicht verhalten! Die Grundlage für eine vernünftige Zusammenarbeit dürfte auf jeden Fall entfallen sein.

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