Während das Arbeitszeitgesetz von mehr oder weniger starren Formen der Arbeitszeitgestaltung ausgeht, ermöglichen flexible Modelle eine weitgehend individuelle Planung Ihrer Arbeitszeiten. Die Vorteile für Sie als Arbeitnehmer, aber auch für Ihren Arbeitgeber, liegen auf der Hand.
Wichtig ist jedoch, dass bei allen Änderungen zur Gestaltung der betrieblichen Arbeitszeiten der Betriebsrat sein zwingendes Mitbestimmungsrecht wahrnehmen kann. Schließlich gilt nach wie vor der Grundsatz aus dem Arbeitszeitgesetz, wonach Sie als Arbeitnehmer besonderen Schutz genießen.
Ziel der Gleitzeit ist es, betriebliche Bedürfnisse Ihres Arbeitgebers besser mit der individuellen Lebensplanung der Arbeitnehmer abzustimmen. Im Sinne des Arbeitnehmerschutzes wird die flexible Gestaltung der Arbeitszeit in der Regel in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen geregelt. Grundsätzlich werden dabei zwei Formen der betrieblichen Gleitzeit unterschieden.
Bei der einfachen Gleitzeit können Sie Ihre Arbeitszeit, insbesondere Start und Ende im Rahmen der täglichen Gleitzeit, selbst bestimmen. Dagegen ist die Gesamtdauer in der Regel nicht veränderbar. Gilt also eine tägliche Arbeitszeit von acht Stunden, ist diese auch weiterhin zu leisten – wenn auch in einem flexiblen Zeitrahmen. Sofern eine Kernarbeitszeit vereinbart ist, gilt für Sie als Arbeitnehmer innerhalb dieser Zeitspanne zudem eine generelle Anwesenheitspflicht.
Anders als bei der einfachen Gleitzeit können Sie als Arbeitnehmer im Rahmen von qualifizierten Gleitzeitregelungen nicht nur Beginn und Ende, sondern auch die Dauer Ihrer täglichen Arbeitszeit selbst bestimmen. Selbstverständlich gelten auch hier Rahmenbedingungen, die Sie bei Ihren Planungen berücksichtigen müssen.
Sie müssen die vereinbarte Gesamtarbeitszeit (z. B. eine monatliche oder jährliche Mindestarbeitszeit) erreichen. Außerdem sind Ihre persönlichen Planungen letztlich aber auch an den betrieblichen Erfordernissen ausrichten. Sofern also dringende Liefertermine eingehalten werden müssen, können Sie sich nicht einfach auf Ihre Gleitzeitvereinbarung berufen, um einen zum Beispiel Sonnentag im Schwimmbad zu verbringen.
Sie haben bei der qualitativen Gleitzeit grundsätzlich die Möglichkeit, täglich mehr als die geforderte Arbeitszeit zu arbeiten – oder auch weniger. In der Praxis haben sich diverse Modelle entwickelt.
Ziel ist es, die vorher vereinbarte Jahresarbeitszeit zu erreichen. Innerhalb dieser haben Sie als Arbeitnehmer weitgehend Entscheidungsfreiheit hinsichtlich Ihrer Tages- oder Wochenarbeitszeit. Die Kontrolle über den tatsächlichen Arbeitszeitsaldo wird über ein Arbeitszeitkonto ermöglicht, das in der Regel Teil Ihrer Personalakte ist.
Das Ampelkonto funktioniert grundsätzlich so wie andere Arbeitskonten auch. Allerdings werden bei der Einführung bestimmte Grenzen definiert, innerhalb derer Sie sich mit Ihrem Arbeitszeitkonto bewegen dürfen. Werden bestimmte Grenzen überschritten, benötigen Sie ggf. das Einverständnis Ihres Vorgesetzten. Mit derartigen Regelungen soll verhindert werden, dass einzelne Arbeitnehmer zu große Zeitguthaben oder -schulden ansammeln, deren Abbau aus betrieblichen oder persönlichen Gründen kaum noch möglich ist.
Bei dieser Form der Gleitzeit haben Sie als Arbeitnehmer die Möglichkeit, über einen langen Zeitraum Arbeitszeit (Plusstunden) eigenverantwortlich anzusparen. Damit lassen sich dann auch Ziele, die weit über die souveräne Gestaltung Ihrer täglichen Arbeitszeit hinausgehen, realisieren. Insbesondere bei der Sicherstellung Ihres Rentenalters werden derartige Modelle künftig eine wachsende Bedeutung haben, um zum Beispiel einen Renteneintritt mit dem 65. Lebensjahr zu ermöglichen. Aber auch vorübergehende private Auszeiten (sabbaticals) werden durch derartige Modelle ermöglicht. Sie sparen also freie Zeit an, um dann längerfristige geplante private Ziele (z. B. eine Weltreise) realisieren zu können, ohne dabei Ihren festen Arbeitsplatz aufzugeb
Bei diesem Modell geht es letztlich darum, dem Arbeitgeber die Möglichkeit einzuräumen, die Arbeitnehmer entsprechend saisonaler Hauptbetriebszeiten einzusetzen. Dieses Modell bietet sich zum Beispiel in der Tourismusbranche oder in bestimmten Lebensmittelbetrieben an. In der Praxis wird Ihr Arbeitgeber eine Mindestarbeitszeit vereinbaren, die er ggf. um bis zu 25% überschreiten darf, ohne Ihre Zustimmung zu benötigen. Das heißt, als Arbeitnehmer müssen Sie Ihrem Arbeitgeber für eventuelle Mehrarbeit zur Verfügung steh
Flexible Arbeitszeitmodelle erfordern sowohl von den Arbeitgebern als auch von den Arbeitnehmern einen verantwortungsvollen Umgang mit den gebotenen Freiheiten. Wichtig für Sie als Arbeitnehmer ist zu wissen, dass der grundsätzliche Schutzrahmen des Arbeitszeitgesetzes bestehen bleibt. Abweichungen von den gesetzlichen Bestimmungen sind also nur über Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen möglich.