Ein Mandant berichtete mir jetzt einen besonders krassen Fall: Er hat sich bei einem großen Unternehmen beworben und ist bis ins Vorstellungsgespräch gekommen. Beim Vorstellungsgespräch waren der Personalleiter sowie zwei weitere Abteilungsleiter anwesend. Am Ende des Gesprächs war der Mandant mit dem Personalleiter noch kurz alleine. Dann sagte er ihm völlig unvermittelt: „Sie bekommen den Job nie. Geben Sie mir 5.000 € in bar und ich regele das für Sie. Hier ist eine Karte mit meiner Handynummer, rufen Sie mich an, wenn Sie das Geld haben.“ Dann verließ der Personalleiter den Raum und ließ den Arbeitnehmer alleine. Das Vorstellungsgespräch war beendet.
Wie kann man sich gegen solche Machenschaften wehren? Ein solches Angebot sollten Sie in keinem Fall annehmen, da es eine strafbare Handlung ist. Offensichtlich wollte sich der Abteilungsleiter einen „Nebenverdienst“ sichern. Bedenken Sie immer, dass Sie keinen Anspruch auf dieses Arbeitsverhältnis haben und im Zweifelsfall das Geld weg ist – ebenso wie der Arbeitsplatz.
Außerdem machen Sie und der Personalleiter sich strafbar.
Mein Tipp: Informieren Sie unverzüglich die Geschäftsleitung von diesem unglaublichen Vorfall. Außerdem sollten Sie zur Polizei gehen und Strafanzeige stellen.