04.05.2011

Gefälschtes Zeugnis – Was kann hier passieren?

Angeblich soll nahezu die Hälfte aller Zeugnisse gefälscht sein. Das geht mit den heutigen technischen Mitteln ja auch recht einfach. Hinzukommt noch, dass sich kaum ein Arbeitgeber das Originalzeugnis vorlegen lässt, sondern sich im Regelfall mit Kopien oder PDFs begnügt.  
Nun hat aktuell ein Arbeitnehmer wieder einmal ein Zeugnis gefälscht und daraufhin einen neuen Job bekommen. Nun plagt ihn das schlechte Gewissen und er fragt, was ihm im schlimmsten Fall passieren kann. Er möchte also wissen, was geschieht, wenn die Fälschung des Zeugnisses auffliegt.

Da kann ihm einiges passieren. Der Arbeitgeber wird ein Recht zur Anfechtung des Arbeitsvertrages haben. Letztendlich wurde das Arbeitsverhältnis nur durch eine Täuschung begründet.

Selbst wenn das Anfechtungsrecht nicht bestehen sollte, spricht sehr viel dafür, dass der Arbeitgeber einen Grund für eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses haben wird.

Aber nicht nur das: Hinzukommt noch die strafrechtliche Seite des Geschehens. Viele Arbeitgeber schrecken in solchen Fällen auch nicht davor zurück, ein Strafverfahren einzuleiten. Außerdem gibt es hier noch denjenigen, der angeblich das Zeugnis ausgestellt hat. Der findet es im Regelfall natürlich auch nicht in Ordnung, wenn auf seinem Briefkopf etwas Falsches bestätigt wurde.

Hier greift der § 267 Strafgesetzbuch ein: Urkundenfälschung!

Wer zur Täuschung eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde braucht, wird mit Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Im Übrigen gilt für die Fälschung von Daten nicht viel anderes. Auch eine solche Fälschung ist strafbar!

Aber ganz so dramatisch wird es nicht. Im Regelfall erhalten Sie allenfalls eine Geldstrafe. Schwieriger wird es nur dann, wenn Sie wegen eines solchen Delikts bereits eine Verurteilung kassiert hatten.

Fazit: Besser bei der Wahrheit bleiben, dann gibt es auch kein schlechtes Gewissen!

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Betriebsvereinbarung zu befristeten Arbeitsverträgen

Ziel dieser Betriebsvereinbarung ist es, in Ihrem Betrieb ein Standardverfahren einzuführen, wie Ihr bei Befristungen vorzugehen hat. Damit bei Ihnen im Betrieb die Befristungen nicht zur Normalität werden. Betriebsvereinbarung... Mehr lesen

23.10.2017
Arbeitsvertrag von 1975 – Was gilt?

Einer meiner Mandanten kam mit einem Arbeitsvertrag von 1975 zu mir. Darin stand, dass er monatlich 856 DM als Montagemitarbeiter verdient. Mittlerweile ist der Kollege jedoch Betriebsleiter mit einem Verdienst von über 4.500 €... Mehr lesen