09.03.2011

Betriebliche Altersversorgung – Das sollten Sie wissen

Gibt es in Ihrem Unternehmen eine betriebliche Altersversorgung? Es handelt sich dabei um eine bedeutende Sozialleistung Ihres Arbeitgebers. Geregelt ist das im Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentengesetz – BetrAVG)

 
Wir alle merken wohl, dass die Versorgung im Alter durch die gesetzliche Rentenversicherung nur eine Säule sein kann. Die betriebliche Versorgung ist daher umso wichtiger. Andernfalls müssen sich sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer eine Altersversorgung überhaupt leisten können. Das ist sicherlich auch der Grund, weshalb in vielen Unternehmen eine betriebliche Altersversorgung noch nicht installiert wurde.

Grundsätzlich handelt es sich bei den Leistungen Ihres Arbeitgebers um freiwillige Zahlungen.
Ansprüche können sich natürlich aus Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen ergeben.

Schwerpunkt der betrieblichen Altersversorgung ist der Anspruch auf Versorgung durch eine Entgeltumwandlung. In diesem Fall werden Ihre Lohnansprüche in Anwartschaftsrechte auf Versorgungsleistungen umgewandelt.

Weiterhin gibt es beitragsorientierte Leistungszusagen. Hier verspricht der Arbeitgeber einfach einen bestimmten Betrag in die Altersversorgung zu zahlen.

Auch die Beitragszusage mit Mindestleistungen ist ein Teil der betrieblichen Altersvorsorge. Erfasst werden Direktversicherungen, Pensionszusagen und Pensionsfonds.

Daneben gibt es noch eine Reihe anderer Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge. Insbesondere schließt das Gesetz nahezu keinerlei vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten aus. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können in vielen Fällen frei vereinbaren, was sie wollen.

Fazit: Die betriebliche Altersversorgung ist eine wichtige Säule für das Alter.

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