14.06.2011

Endlich: Mindestlohn für das Wach- und Sicherheitsgewerbe

Gehören Sie auch zu den 170.000 Beschäftigten im Wach- und Sicherheitsgewerbe?

Die Bundesregierung hat jetzt in einer Pressemitteilung mitgeteilt, dass endlich ein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt wurde – und bereits zum 01. Juni 2011! 
Damit ist Ihr Arbeitgeber,

  • egal ob in- oder ausländisch,
  • sofern er in der Wach- und Sicherheitsbranche tätig ist,
  • verpflichtet, Ihnen den Mindestlohn zu zahlen.

Dies gilt jedenfalls dann, wenn Sie in Deutschland beschäftigt werden. Die Verordnung ist bereits in Kraft getreten und gilt befristet bis zum 31.12.2013. Zunächst gelten folgende Sätze:

  • 6,53 Euro in allen ostwestlichen Bundesländern
  • 6,53 Euro in Berlin, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein
  • 8,60 Euro in Baden-Württemberg
  • 6,53 Euro bis 8,60 Euro in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Niedersachsen, Bremen und Hamburg

In allen Bundesländern steigen die Sätze in zwei Stufen zum 01.03.2012 und zum 01.01.2013 auf 7,50 Euro bis 8.90 Euro.

Die Regelung ist umso wichtiger, da es seit dem 01. Mai die Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU gibt. So werden noch geringere Löhne wirksam ausgeschlossen!

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