28.03.2011

Krankheit und 4 Jobs – Das ist zu tun!

Arbeitnehmer mit mehreren Jobs gibt es immer häufiger. Jetzt habe ich sogar einen Kollegen kennen gelernt, der insgesamt 4 Jobs hat. Rechtlich ist das nicht weiter zu beanstanden. Natürlich muss er aufpassen, dass er in seinen Nebenjobs die 400-€-Grenze pro Monat nicht überschreitet.  
Andernfalls werden aus den Minijobs sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse. Und auch die gesetzliche Höchstarbeitszeit von grundsätzlich 8 Stunden pro Tag darf nicht überschritten werden. Außerdem dürfen die Arbeitgeber nicht in einem Konkurrenzverhältnis stehen, da Konkurrenztätigkeit nicht erlaubt ist.

Was ist aber nun im Falle einer Krankheit? Er war bei seinem Arzt und hat einen Gelben Schein erhalten. Aber eben nur einen. Was soll er jetzt tun? Muss er bei jedem Arbeitgeber einen Gelben Schein einreichen?

Ja, das ist seine Verpflichtung. Im Zweifel hat er auf seine Kosten noch weitere Exemplare bei seinem Arzt anzufordern. Insoweit hier mein Appell an die Verantwortlichen: Die Gelben Scheine sollten künftig mehrere Durchschriften ermöglichen. Es gibt immer mehr Arbeitnehmer, die tatsächlich mehrere Gelbe Scheine brauchen.

Ein Tipp: Sprechen Sie mit Ihren Arbeitgebern. Vielleicht reicht es dem einen oder anderen Arbeitgeber ja aus, wenn er eine Kopie des Gelben Scheins erhält. Wichtig ist, dass Sie bei Ihrer Krankenkasse den anderen Teil des Gelben Scheins abgeben. So kann der Arbeitgeber nämlich die Entgeltfortzahlungskosten, die ihm durch Ihre Krankheit entstehen, über das Umlageverfahren wieder holen.

Denn eins ist auch klar: Sie haben für jeden Ihrer 4 Jobs Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall! Auch bei Minijobs!

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