21.09.2010

Interne Richtlinie – AU-Bescheinigung am 1. Tag

Ein Arbeitgeber bei uns aus Herford hat firmeninterne Richtlinien erstellen lassen. Diese wurden sämtlichen Arbeitnehmern übermittelt mit der Bitte und Aufforderung, sich an diese Richtlinien zu halten. Darin befinden sich vielfache selbstverständliche Regelungen, wie

  • die Aufforderung, pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen,
  • ein Rauchverbot am Arbeitsplatz,
  • das Verbot alkoholischer Getränke zu sich zu nehmen,
  • die Anordnung, bei Beginn und Ende der Arbeitszeit zu stempeln
  • und vieles mehr.

 
Viele der Regeln wurden ohnehin seit Jahren im Betrieb so gehandhabt. Die Richtlinie hat aber auch Neues hervorgebracht, beispielsweise folgende Formulierung: „Der  Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Er ist verpflichtet, im Falle der Arbeitsunfähigkeit bereits am 1. Tag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dem Arbeitgeber zu übermitteln.“

Ist das rechtmäßig? Ja, das ist es. Nach dem Gesetz müssen Sie zwar erst am 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit die Bescheinigung einreichen, Ihr Arbeitgeber ist aber berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. So steht es in § 5 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz.

Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch Arbeitsvertrag oder einen Tarifvertrag oder gesetzliche Regelungen festgelegt sind. Schauen Sie also in Ihren Arbeitsvertrag: Haben Sie sich dort mit Ihrem Arbeitgeber darauf geeinigt, dass Sie die Bescheinigung erst nach Ablauf des 3. Tages einreichen müssen, ist diese Regelung vorrangig!
Meine Meinung: Immer wieder versuchen Arbeitgeber, den „Gelben Schein“ bereits am 1. Tag zu bekommen. Auch aus Arbeitgebersicht halte ich das nicht für sinnvoll. Ich habe es nur in seltenen Ausnahmefällen erlebt, dass ein Arzt tatsächlich nur für 1 Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellt. Schickt der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer also sofort zum Arzt, werden diese auf jeden Fall mindestens 3 Tage, wenn nicht sogar länger, fehlen. Sind sie nicht gezwungen zum Arzt zu gehen, kommen Sie vielleicht bereits am nächsten Tag wieder. Alles hat seine zwei Seiten. Arbeitgeber sollten „die Kirche im Dorf lassen“ und von dieser Möglichkeit nur in begründeten Ausnahmefällen Gebrauch machen.

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