Eine Schocksituation für jeden Arbeitnehmer: Sie haben von ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung erhalten und sehen jetzt ihr Arbeitsverhältnis in Gefahr. Hier hilft Beschönigung nicht weiter: Zumindest wenn Ihnen ein vergleichbarer Pflichtverstoß erneut unterläuft, ist Ihr Arbeitsverhältnis tatsächlich massiv gefährdet.
Als Arbeitnehmer wird Ihnen durch die Abmahnung klar, welches Verhalten der Arbeitgeber als vertragswidrig beurteilt. Und ein zweiter für Sie sehr wichtiger Aspekt ist, dass durch die Abmahnung die Kündigungsmöglichkeit verbraucht wird. Ihr Arbeitgeber kann daher nicht wegen desselben Vorfalls eine Abmahnung aussprechen und Ihnen kündigen.
Am 23.04. sind Sie 15 Minuten zu spät zur Arbeit erschienen. Ihr Arbeitgeber kann Sie wegen der Verspätung am 23.04 nicht erst abmahnen und hinterher wegen der Verspätung am 23.04 auch noch kündigen.
Die von Arbeitgebern gelegentlich verwendete Formulierung „Hiermit mahnen wir Sie ab und kündigen gleichzeitig das Arbeitsverhältnis“ ist daher ein typischer Arbeitgeberfehler. Auf diesen müssen Sie allerdings reagieren.
Sollte Ihr Arbeitgeber wegen eines Vorfalls eine Kündigung aussprechen, für den Sie bereits eine Abmahnung erhalten haben, legen Sie auch unbedingt innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht ein. Begründen Sie diese damit, dass das Kündigungsrecht verbraucht ist, da der Arbeitgeber bereits vorher eine Abmahnung wegen des gleichen Vorfalls ausgesprochen hat.
Auf der anderen Seite ist die Abmahnung eine notwendige Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung. In den allermeisten Fällen kann der Arbeitgeber keine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen, wenn er ein entsprechendes Verhalten nicht vorher bereits abgemahnt hat. Die Kündigung ist immer nur als letztes Mittel zulässig.
2 Schritte, wenn Sie eine Abmahnung erhalten | |
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Wenn Sie eine Abmahnung bekommen, sollten alle Alarmsignale bei Ihnen zu hören sein. Nehmen Sie die Abmahnung unbedingt ernst. | |
Prüfen Sie genau, ob die Abmahnung inhaltlich berechtigt ist. Also z.B. ob es wirklich Sie waren, der den Fehler gemacht hat und ob das geforderte Verhalten zu Ihren Pflichten gehört. | Lassen Sie sich zu diesem Zeitpunkt nicht auf formale Diskussionen über die Abmahnung ein, Sie riskieren sonst nur eine zweite – formal einwandfreie – Abmahnung zu erhalten und verschenken ohne Not Argumente für eine evt. in Zukunft erforderliche Kündigungsschutzklage |
Wenn die Abmahnung inhaltlich falsch ist, verlangen Sie die Beseitigung der Abmahnung aus der Personalakte. Wenn der Vorwurf zutrifft, sollten Sie Ihr Verhalten in Zukunft anpassen. |