Ein Hauptgefreiter der Bundeswehr soll in einer Truppenküche einer Kaserne ein Mittagessen im Wert von 2,70 Euro nicht bezahlt haben. Raten Sie, was ihm geschehen ist?
Der Hauptgefreite wurde fristlos entlassen. Der Dienstherr war der Auffassung, der Soldat habe sein Vertrauen missbraucht und es besteht Nachahmungsgefahr.
Der Soldat legte gegen die Entlassung Beschwerde ein und – als dieser nicht abgeholfen wurde – eine Klage. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat mit Urteil vom 28.09.2010, Az.: 2 K 3339/10.KO, entschieden, dass die Entlassung aufgehoben wird.
Weder die militärische Ordnung noch das Ansehen der Bundeswehr seien ernstlich gefährdet. Auch eine Nachahmungsgefahr bestehe nicht. Konkrete Anhaltspunkte seien dafür nicht gegeben. Da sich der Soldat bisher tadellos verhalten habe, bestehe auch keine Widerholungsgefahr. Jedenfalls habe der Soldat auch das Mittagessen nachträglich bezahlt.
Fazit: Es kam dem Gericht also gar nicht darauf an, aufzuklären, ob der Soldat tatsächlich das Essen ohne Bezahlung eingenommen hat. Richtigerweise hat das Gericht von vorne herein gesagt, dass eine Kündigung in jedem Fall überzogen, unangemessen und ungerechtfertigt ist.